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Pressemitteilung zu Mariä Himmelfahrt

217/2026/44/A
Fürth, den 13. August 2026

Mariä Himmelfahrt in Bayern 2026: Für 1 708 bayerische Gemeinden ein Feiertag

Ergebnisse des Zensus 2022 entscheidend für die Feiertagsregelung

Das Hochfest Mariä Himmelfahrt ist in bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Aktuell gültig sind die Ergebnisse des Zensus 2022.
Daher ergeben sich bezogen auf Mariä Himmelfahrt im Jahr 2026 keine Änderungen im Vergleich zum Jahr 2025.

Fürth. Am kommenden Samstag, dem 15. August, ist Mariä Himmelfahrt. In 1 708 der insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung im Vergleich zur katholischen Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein gesetzlicher Feiertag.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – Mariä Himmelfahrt – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Aktuell gültig sind damit die Ergebnisse des Zensus 2022. Daher ergeben sich bezogen auf Mariä Himmelfahrt im Jahr 2026 keine Änderungen im Vergleich zum Jahr 2025.

Katholischer Süden, gemischtes Bild im Norden
Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung den Anteil der evangelischen überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein heterogenes Bild ab: speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.

Übersichtskarte und Hintergrund
Eine Übersicht, in welchen Gemeinden Bayerns das Fest Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt.

Eingefärbte Bayernkarte mit den Gemeinden in Bayern, in denen Mariä Himmelfahrt 2026 ein Feiertag ist - Öffnet große Ansicht

Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass die veröffentlichten Werte zur Religionszugehörigkeit sowohl auf der Webseite des Landesamts als auch an anderer Stelle (z. B. in der Zensusdatenbank) mit einem Verfahren zur Anonymisierung der statistischen Daten geheim gehalten wurden, der sogenannten Cell-Key-Methode, und daher von den Originalwerten geringfügig abweichen können. Die Feststellung, ob es in einer Gemeinde mehr katholische oder evangelische Einwohner gab, erfolgt auf Basis der nicht veröffentlichten Originalwerte. Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der des Bayerischen Landesamts für Statistik unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Die Ergebnisse des Zensus 2022 zur Religionszugehörigkeit auf allen Verwaltungsebenen sowie in den Gemeinden der katholischen und evangelischen Kirche sind kostenlos in der Zensusdatenbank der Statistischen Ämter von Bund und Ländern verfügbar unter: https://ergebnisse.zensus2022.de/datenbank/online/.

Gitterdaten zum Download für geografische Informationssysteme (GIS) zur Religionszugehörigkeit für den Zensus 2022 stehen ebenfalls zur Nutzung bereit. Bitte beachten Sie die Hinweise zur freien Nutzung der Daten. Daten zu Religion und weiteren Merkmalen finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Zensus2022/_inhalt.html#1403950.

Weitere Informationen zur Religionszugehörigkeit in Bayern finden Sie im Statistischen Jahrbuch für Bayern 2025.