Pressemitteilung zum Dienstleistungssektor
Fürth, den 9. September 2026
Bayerns Dienstleistungssektor erwirtschaftet im Jahr 2024 über 425 Milliarden Euro Gesamtumsatz
Mehr als drei Millionen Personen arbeiten in 318 900 rechtlichen Einheiten
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den vorläufigen Ergebnissen der „Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich“1) berichtet, umfasst der Dienstleistungsbereich2) in Bayern 2024 318 900 rechtliche Einheiten3) oder Einrichtungen. 3 008 800 Personen erbringen die verschiedenen Dienstleistungen und erwirtschaften in Summe rund 425,1 Milliarden Euro nominalen Umsatz4). Die Wertschöpfung der Dienstleister beträgt zusammen gut 200,9 Milliarden Euro.
Die größte Wirtschaftsabteilung gemessen an rechtlichen Einheiten und Gesamtumsatz ist „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit knapp 98 000 rechtlichen Einheiten bzw. 111,0 Milliarden Euro Umsatz. Das „Gesundheits- und Sozialwesen“5) beschäftigt mit einer Zahl von gut 652 900 unterdessen die meisten Personen im bayerischen Dienstleistungssektor.
Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik berichtet, erwirtschaftet der bayerische Dienstleistungssektor im Jahr 2024 einen Gesamtumsatz von rund 425,1 Milliarden Euro. Ein erheblicher Teil davon wird von Dienstleistern aus den Bereichen „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (111,0 Milliarden Euro) sowie „Information und Kommunikation“ (89,9 Milliarden Euro) generiert. Zusammen erwirtschaften diese beiden Abschnitte im Geschäftsjahr 2024 fast die Hälfte (47,3 Prozent) des Umsatzes des gesamten bayerischen Dienstleistungsbereichs. Danach folgen die Abschnitte „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (71,0 Milliarden Euro Umsatz), „Verkehr und Lagerei“ (46,4 Milliarden Euro Umsatz) und „Gesundheits- und Sozialwesen“ (43,5 Milliarden Euro Umsatz).
Über 30 Prozent des gesamten bayerischen Dienstleistungsbereichs 2024 sind rechtliche Einheiten in der „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“. Die anderen Bereiche ordnen sich dahinter mit Anteilen von 2,4 bis 15,5 Prozent des gesamten bayerischen Dienstleistungssektors ein.
Im „Gesundheits- und Sozialwesen“ arbeiten 2024 die meisten Personen
Eine Vielzahl an Personen in Bayern (über 652 900) ist im „Gesundheits- und Sozialwesen“ tätig. Danach folgen gut 616 600 Personen in der „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ und knapp 561 900 in der „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“.
Strukturell gesehen, hat der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ 2024 ein großes Gewicht im bayerischen Dienstleistungsbereich (zahlenmäßig beispielsweise mit führend bei Anzahl rechtlicher Einheiten und tätige Personen sowie erwirtschaftetem Gesamtumsatz und Wertschöpfung). Er umfasst u.a. Tätigkeiten der Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung sowie Werbung und Marktforschung.
Deutlich kleiner, bezogen auf die Anzahl an tätigen Personen oder dem erwirtschafteten Gesamtumsatz, sind hingegen Wirtschaftsabschnitte wie „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erziehung und Unterricht“6), oder „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“7) – weisen sie doch auf den heterogenen Dienstleistungsbereich mit den verschiedenen Tätigkeitsbereichen (siehe Tabelle in der Infobox) hin.
Die Wertschöpfung des bayerischen Dienstleistungsbereichs beläuft sich im Jahr 2024 auf gut 200,9 Milliarden Euro, die gezahlten Bruttoentgelte auf rund 111,1 Milliarden Euro. Durchschnittlich am höchsten ist das Bruttoentgelt je abhängig Beschäftigten8) in Bayern 2024 im Abschnitt „Information und Kommunikation“ mit 68 140 Euro, am geringsten im Abschnitt „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ mit 20 709 Euro.
Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich und Konjunkturstatistik im Unterschied
Die Strukturstatistik wird jährlich erhoben und weist gegenüber den zugehörigen fünf Konjunkturerhebungen im Handelsbereich (Einzelhandel, Großhandel, Kfz-Handel) und Dienstleistungsbereich (Gastgewerbe, Dienstleistungsbereich), die monatlich durchgeführt werden, einen deutlich erweiterten Merkmalskranz auf. Während die Konjunkturstatistiken Umsatz, Beschäftigte / tätige Personen erfassen, ermöglicht die Strukturstatistik Aussagen zu weiteren betriebswirtschaftlichen Zahlen, wie Aufwendungen, Wertschöpfung, Anzahl der Niederlassungen etc.
Es gibt Abweichungen in den Ergebnissen beider Statistiken. Sie erklären sich unter anderem durch das in der Jahreserhebung angewandte Stichtagsprinzip. Die Strukturstatistik befragt danach nur die rechtlichen Einheiten, die am 31.12. des Berichtsjahres bestehen, die Zahl der Beschäftigten wird mit Stand 30.09. dargestellt. Zudem werden im Gegensatz zur Jahreserhebung im Rahmen der Monatsstatistiken Abschneidegrenzen für kleine Einheiten angewandt. Die Aussagen der beiden Erhebungen beziehen sich somit auf unterschiedliche Grundgesamtheiten, was bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachten ist.
Hinweise:
1) Die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsleistungsbereich (SHD) weist gegenüber den zugehörigen fünf Konjunkturerhebungen im Handels- (Einzelhandel, Großhandel, Kfz-Handel) und Dienstleistungsbereich (Gastgewerbe, Dienstleistungsbereich) einen deutlich erweiterten Merkmalskranz auf (Konjunkturstatistiken: Umsatz, Beschäftigte / tätige Personen). Es gibt Abweichungen zwischen den Ergebnissen der jährlichen SHD und den monatlichen Konjunkturerhebungen hinsichtlich der Höhe des getätigten Umsatzes in einem Jahr und damit auch bezüglich dessen Veränderung zum Vorjahr. Gleiches gilt für die Zahl der Beschäftigten und deren Veränderung. Für eine umfassende Erläuterung zur Kohärenz der SHD mit den Konjunkturerhebungen verweisen wir auf den Qualitätsbericht „Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich“ 2023, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025; Seite 18; https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Gross-Einzelhandel/einfuehrung.html; abgerufen am 03.09.2026.
Hochgerechnete Ergebnisse; die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich umfasst jährliche Erhebungen, die für das Jahr 2024 im Dienstleistungsbereich in Bayern als Stichprobenerhebung bei 7,4 Prozent aller Erhebungseinheiten durchgeführt wurde. Die Erhebung erstreckt sich nur auf Marktproduzenten. Der Dienstleistungsbereich entspricht hierbei den Wirtschaftsabschnitten H, J, K/66.2, L, M, N, P, Q (ohne 86.2 und 86.90.1), R und S (ohne 94) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Durch das 2021 in Kraft getretene Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG) wurden die drei bestehenden amtlichen Strukturstatistiken im tertiären Wirtschaftssektor – die Jahreserhebung im Handel, die Jahreserhebung im Gastgewerbe sowie die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (SiD) – ab dem Berichtsjahr 2021 in die neu konzipierte Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) integriert.
Die Ergebnisse der SHD zu insbesondere tätigen Personen und rechtlichen Einheiten werden ab Berichtsjahr 2024 vollständig (d.h. Berücksichtigung bereits in der Grundgesamtheit, bei Stichprobenziehung und Hochrechnung) nach dem Jobkonzept und mit kurzfristig Beschäftigten ausgewiesen.
Das Statistische Unternehmensregister bildet die Auswahlgesamtheit der SHD. Aufgrund der Umstellung der einzelnen Beschäftigtenmerkmale des Statistischen Unternehmensregisters ab Berichtsjahr 2024 vom Personenkonzept auf das Jobkonzept und der Ausweisung der kurzfristig Beschäftigten (neu) zusammen mit den geringfügig entlohnt Beschäftigten zu den geringfügig Beschäftigten, kommt es ab Berichtsjahr 2024 der SHD (insbesondere in stark betroffenen Wirtschaftszweigen, z. B. in Branchen mit vielen Nebenjobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen) zu einem Anstieg der nachgewiesenen Einheiten und Beschäftigten (streng genommen Beschäftigungsverhältnissen) im Vergleich zum Vorjahr, der nicht auf eine wirtschaftliche Entwicklung, sondern auf die beschriebenen methodischen Änderungen zurückzuführen ist. Der direkte Vergleich von Einheiten und Beschäftigtenwerten mit dem Vorjahr ist daher (insbesondere in stark betroffenen Wirtschaftszweigen) nicht sinnvoll.
2) Unter dem Dienstleistungsbereich sind hier die Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N, P, Q (ohne 86.2 und 86.90.1), R, S (ohne 94) sowie die Wirtschaftsgruppe K/66.2 zu verstehen.
3) Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.
Die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich bezieht sich lediglich auf Marktproduzenten, deren Güter bzw. Dienstleistungen überwiegend auf dem Markt verkauft werden. Nicht in der Statistik erfasst sind Nichtmarktproduzenten, die anderen Einheiten vornehmlich unentgeltlich oder zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen Güter bzw. Dienstleistungen bereitstellen. Nichtmarktproduzenten sind den institutionellen Sektoren „Staat“ sowie den „Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck“ zugeordnet und werden nicht in den statistischen Ergebnissen abgebildet (wie z.B. staatliche Schulen). Bei der Abgrenzung von Marktproduzenten zu Nichtmarktproduzenten ist entscheidend, dass Marktproduzenten über einen mehrjährigen Zeitraum mindestens 50 Prozent ihrer entstandenen Kosten durch Verkäufe an Waren und Dienstleistungen decken. Neben Verkäufen zu Marktpreisen gehören hierunter auch Käufe durch Sozialversicherungen und weitere Käufe des Staates. Auch Verbände und Vereinigungen, die sich gewöhnlich über Mitgliedsbeiträge finanzieren, sind als Marktproduzenten einzuordnen.
4) Die dargestellten Werte der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich sind nominal – in jeweiligen Preisen.
5) Wirtschaftsabschnitt Q – „Gesundheits- und Sozialwesen“ ohne Wirtschaftsgruppe 86.2 – „Arzt- und Zahnarztpraxen“ und Wirtschaftsunterklasse 86.90.1 – „Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten“.
6) Auch hier nur Marktproduzenten.
7) Wirtschaftsabschnitt S – „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ ohne Wirtschaftsabteilung 94 – „Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)“.
8) Abhängig Beschäftigte: Alle Personen, die zum Stichtag 30.09. in einem Arbeits- bzw. vergleichbaren Dienstverhältnis mit der Erhebungseinheit standen und von dieser ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision, Ausbildungsleistungen oder Sachbezügen/-leistungen erhielten. Dazu gehören unter anderem: Voll- und Teilzeit- bzw. geringfügig Beschäftigte (auch als Aushilfen oder in „Minijobs“), Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Volontärinnen und Volontäre, studentische Praktikantinnen und Praktikanten, Altersteilzeitbeschäftigte, Personen in Kurzarbeit.
Zur Darstellung werden häufig gerundete Ergebnisse verwendet, insbesondere monetäre Größen werden in Millionen Euro bzw. Milliarden Euro ausgewiesen. In Folge der Hochrechnung bzw. der Rundung der Ergebnisse kann es innerhalb dieser Veröffentlichung bzw. im Vergleich mit anderen Veröffentlichungen zu Rundungsdifferenzen kommen.
Mehr Ergebnisse können über die Tabelle zur Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) (JB-14-F-01) in der Datenbank Genesis-Online abgerufen werden.
