Rechtsgrundlagen

Keine amtliche Statistik kann in Deutschland ohne eine gesetzliche Basis durchgeführt werden. Auf europäischer Ebene wurde dazu mit einer EU-Verordnung im Jahr 2008 eine europaweite Rahmenregelung vorgegeben. Die Verordnung gab unter anderem vor, dass ein fester Kanon an Merkmalen von allen EU-Staaten zu erheben war, um vergleichbare Zahlen für alle Länder zur Verfügung stellen zu können.

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