Pressemitteilung

298/2016/55/A
Fürth, den 25. Oktober 2016

Kosten der bayerischen Krankenhäuser auch 2015 weiter gestiegen

Gesamtkosten bei rund 15,2 Milliarden Euro – Personalkosten sind größter Posten

Die Gesamtkosten der bayerischen Krankenhäuser lagen im Jahr 2015 bei rund 15,2 Milliarden Euro, was einer Zunahme um rund 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Größter Ausgabeposten waren dabei die Personalkosten mit rund 9,1 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, betrugen die Kosten für die rein stationäre Krankenversorgung rund 13,2 Milliarden Euro. Jeder Behandlungsfall kostete 2015 durchschnittlich rund 4 448 Euro, der Berechnungs- bzw. Behandlungstag im Durchschnitt 615 Euro.

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser in Bayern betrugen im Jahr 2015 insgesamt 15,2 Milliarden Euro. Das waren rund 577 Millionen Euro oder rund 4,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Den mit Abstand größten Ausgabeposten – 60,3 Prozent der Gesamtausgaben – stellten dabei nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik die Personalkosten mit gut 9,1 Milliarden Euro dar. Die Sachkosten betrugen rund 5,6 Milliarden Euro und damit rund 37,0 Prozent der Ausgaben der bayerischen Krankenhäuser.

In den Gesamtkosten sind auch Ausgaben für nichtstationäre Leistungen wie z.B. Ambulanzen und die wissenschaftliche Forschung und Lehre enthalten. Die Kosten der rein stationären Krankenhausversorgung (bereinigte Kosten), die sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergeben, lagen bei nahezu 13,2 Milliarden Euro.

Je Behandlungsfall betrugen die durchschnittlichen stationären Krankenhauskosten (bezogen auf die bereinigten Kosten) 4 448 Euro, ein Berechnungs- bzw. Behandlungstag kostete 615 Euro.

 

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Diese Angaben gehen aus dem jährlich erhobenen „Kostennachweis der Krankenhäuser“ hervor. Ein Vergleich ist erst ab dem Berichtsjahr 2002 sinnvoll, da in den Jahren 1996 bis einschließlich 2001 die Erhebung dem Nettoprinzip entsprach (die Nettokosten enthielten keine Kosten für nichtpflegesatzfähige/nichtstationäre Leistungen der Krankenhäuser). Seit 2002 gilt jedoch das Bruttokostenprinzip. In den Bruttokosten sind die Kosten für nichtpflegesatzfähige Kosten enthalten.

Weitere Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „ Krankenhausstatistik - Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis 2015“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Kosten der Krankenhäuser in Bayern 2002 bis 2015 nach Kostenarten