Wahldurchführung
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bundestagswahlen in Bayern sind:
- der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet,
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
- ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis in Bayern,
- ein Wahlvorsteher und Wahlvorstand für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Wahlkreise.
Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.
Zum Thema
Wahlausschüsse und -vorstände
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Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände, die insbesondere für die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig sind, verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung. Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet, wenn er dazu berufen wird. Näheres regeln Bundeswahlgesetz und -wahlordnung.
Sie möchten als Mitglied eines Wahlvorstands bei der Stimmenauszählung und Ergebnisfeststellung helfen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeindeverwaltung.
Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.
Informationen des StMI
Vordrucke für Gemeinden/Landratsämter/Kreiswahlleiter
- BTW 2021: Terminkalender StMI
- BTW 2021: Terminkalender StMI
- BTW 2021: (G3) Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
- BTW 2021: (G3) Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
- BTW 2021: (G5) Wahlbekanntmachung
- BTW 2021: (G5) Wahlbekanntmachung
- BTW 2021: (G9) Nachweis über die Ausstattung des Wahlvorstands
- BTW 2021: (G9) Nachweis über die Ausstattung des Wahlvorstands
- BTW 2021: (G9a) Nachweis über die Ausstattung des Briefwahlvorstands
- BTW 2021: (G9a) Nachweis über die Ausstattung des Briefwahlvorstands
- BTW 2021: (V3/Gde) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V3/Gde) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V3/LRA/krfr.Gde) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V3/LRA/krfr.Gde) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V3/KWL-LWL) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V3/KWL-LWL) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl
- BTW 2021: (V7) Zusammenstellung der vorläufigen/endgültigen Ergebnisse
- BTW 2021: (V7) Zusammenstellung der vorläufigen/endgültigen Ergebnisse
- BTW 2021: (V9/T9) Wahlvordruck Kreisangehörige Gemeinde
- BTW 2021: (V9/T9) Wahlvordruck Kreisangehörige Gemeinde
- BTW 2021: (V10) Wahlvordruck Kreiswahlleiter
- BTW 2021: (V10) Wahlvordruck Kreiswahlleiter
- BTW 2021: (V10/T10) Wahlvordruck Landratsamt/Krfr.Stadt
- BTW 2021: (V10/T10) Wahlvordruck Landratsamt/Krfr.Stadt
Vordrucke für Wahlvorstände
- BTW 2021: (V1) Wahlniederschrift Urnenwahl
- BTW 2021: (V1) Wahlniederschrift Urnenwahl
- BTW 2021: (V1a) Wahlniederschrift Briefwahl
- BTW 2021: (V1a) Wahlniederschrift Briefwahl
- BTW 2021: (V3) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl des Wahlvorstands
- BTW 2021: (V3) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl des Wahlvorstands
- BTW 2021: (V3) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl des Briefwahlvorstands
- BTW 2021: (V3) Schnellmeldung über das Ergebnis der Bundestagswahl des Briefwahlvorstands
- BTW 2021: (V1-50) Aufstellung der abzugebenden/aufzunehmenden Wahlunterlagen
- BTW 2021: (V1-50) Aufstellung der abzugebenden/aufzunehmenden Wahlunterlagen
- BTW 2021: (V8/T8) Wahlvordruck Wahlvorstand
- BTW 2021: (V8/T8) Wahlvordruck Wahlvorstand
- BTW 2021: (V8a/T8a) Wahlvordruck Briefwahlvorstand
- BTW 2021: (V8a/T8a) Wahlvordruck Briefwahlvorstand
- BTW 2021: Kurzanleitung Wahlvorstand
- BTW 2021: Kurzanleitung Wahlvorstand
- BTW 2021: Kurzanleitung Briefwahlvorstand
- BTW 2021: Kurzanleitung Briefwahlvorstand
Informationen BMI/BWL/LWL
Stimmzettelbeschaffung
- Stimmzettelbeschaffung (RS v. 19.04.2021)
- Stimmzettelbeschaffung (Berliner Muster)
- Stimmzettelbeschaffung (Gestaltung)
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Ergänzend ist bzgl. Nr. 1 des Rundschreibens der LWL v. 19.04.2021, Az. 1362.1-3/23-6, darauf hinzuweisen, dass bei der Beschaffung des (weißen oder weißlichen) Papiers für die Stimmzettel insbesondere bei der Verwendung von Recycling-Papier zur Verbesserung der Lesbarkeit auf einen möglichst hohen Weißgrad (ISO-Wert o. CIE-Wert) geachtet wird. Papiersorten mit einem niedrigen Weißgrad sollten, auch im Hinblick auf einen möglichst großen Kontrast zur Schriftfarbe, unbedingt vermieden werden (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BWO).