Erhebungen
Das Statistische Landesamt bietet drei Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core sowie die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten. Die Übermittlung der Daten auf einem Meldeweg ist ausreichend.
Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.
Sonderregelung für Existenzgründer
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Nach den Artikeln 7–13 des Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie können Existenzgründer im Kalenderjahr der Betriebseröffnung von der Auskunftspflicht befreit werden.
Existenzgründer ist:- eine natürliche Person, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen ist, noch Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) erzielt hat,
- eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, bei der alle Mitunternehmer die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllen, oder
- eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG), an der nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen von Nr. 1 erfüllen.
Auch in den beiden auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze (für den Berichtskreis der Dienstleistungsstatistik zusammen mit den Einnahmen aus selbständiger Arbeit) von weniger als 800.000 Euro erwirtschaftet wurden.
Zu den in den folgenden Gesetzen geregelten Bundesstatistiken ist eine Befreiung von der Auskunftspflicht möglich:- Gesetz über die Kostenstrukturstatistik
- Dienstleistungsstatistikgesetz
- Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
- Handelsstatistikgesetz
- Beherbergungsstatistikgesetz
- Gesetz über die Preisstatistik
- Verdienststatistikgesetz
Die notwendigen Angaben und die genauen Voraussetzungen zur Befreiung finden Sie in den Benachrichtigungen, die den jeweiligen Fragebögen oder Internetformularen anhängen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns bitte postalisch oder an die Adresse unternehmensregister@statistik.bayern.de formlos folgende Informationen mit:
- den Namen der natürlichen Person(en) und den Namen und Ort der Gesellschaft (soweit eingetragen, mit Handelsregisternummer und Ort) und
- das Kalenderjahr der Betriebseröffnung,
für die Sie die Prüfung der Eigenschaft als Existenzgründer wünschen. Bitte verzichten Sie hierbei auf angehängte Dokumente mit einem Personenbezug.
Es steht Ihnen jedoch auch frei, die statistischen Auskünfte zu erteilen. Bitte nennen Sie zusätzlich die Bezeichnung der oben aufgelisteten Erhebung, für welche die Befreiung von der Auskunftspflicht erfolgen soll.
Sonderregelung für kleine Unternehmen
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Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen gemäß § 6 Absatz 4 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. Diese Regelung wird soweit möglich bereits im Vorfeld bei der Stichprobenziehung berücksichtigt. Sollte Ihr Unternehmen dennoch für mehr als drei Stichprobenstatistiken ausgewählt werden, bitten wir um eine kurze Information per E-Mail an unternehmensregister@statistik.bayern.de. Wir prüfen den Sachverhalt gerne.
Meldewege
eSTATISTIK.core
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eSTATISTIK.core ist ein Onlinemeldeverfahren, mit dem meldepflichtige Unternehmen und öffentliche Stellen die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem übermitteln können. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich. Die Daten werden dann über eine sichere Internetverbindung an den zentralen Dateneingang der amtlichen Statistik übermittelt und von dort an das jeweils zuständige Statistische Amt weitergeleitet.
eSTATISTIK.core kann grundsätzlich dann eingesetzt werden, wenn die erfragten Daten beim Melder in elektronischer Form vorliegen und die eingesetzte Software über ein Statistikmodul zur Generierung und Übermittlung des Datenpakets verfügt. Mit Hilfe des Statistikmoduls wird zum einen die korrekte Datenauswahl vorgenommen und zum anderen die gewonnenen Daten in das richtige Datenformat umgewandelt.
Eine weitere Möglichkeit zur Übermittlung von Daten, die in elektronischer Form als CSV-Dateien vorliegen, ist die CORE-Webanwendung unter https://core.estatistik.de/core/. Hier kann der Auskunftspflichtige sich für .CORE registrieren, Lieferungen vorab prüfen und Daten übermitteln.
Weitere Informationen zu eSTATISTIK.core sind im Internet unter https://erhebungsportal.estatistik.de verfügbar.
IDEV
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Mit dem Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-DatenErhebung im Verbund) steht Ihnen ein Verfahren zur Verfügung mit dem Sie Ihre Daten in ein Online-Formular eintragen und sicher übertragen können.
Für die Meldung benötigen Sie sowohl eine Benutzerkennung als auch ein Passwort. Beides wird Ihnen als Auskunftspflichtigem schriftlich von uns mitgeteilt. In unserem Schreiben ist auch die konkrete Statistik benannt für die Sie zur Auskunft verpflichtet sind. Weitere Informationen zur Handhabung von IDEV erhalten Sie in der Online-Hilfe der IDEV-Seite.
Die Internetadresse zum IDEV-Zugang lautet: https://idev.bayern.de.
Informationen zur Datensicherheit im IDEV-Online-Verfahren finden Sie unter: https://idev.bayern.de/idev/doc/impressum.html#sicherheit.
Weitere Information erhalten Sie beim Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Datenschutz
Sicherheitsempfehlungen
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Allgemeine Sicherheitsempfehlungen für Ihren PC oder Ihr Notebook finden Sie übersichtlich und kurz gefasst auf der Webseite des BSI unter https://www.bsi-fuer-buerger.de/ beziehungsweise für den professionellen Bereich ausführlich unter https://www.bsi.bund.de/.