Erhebungen

Das Statistische Landesamt bietet drei Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core sowie die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten. Die Übermittlung der Daten auf einem Meldeweg ist ausreichend.

Mit dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.

Sonderregelung für Existenzgründer

Sonderregelung für kleine Unternehmen

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