Sonderbereiche
Sonderbereiche beschreiben zwei besondere Wohnformen, in der Menschen in einer Einrichtung zusammen wohnen. Das sind zum einen Wohnheime, wie beispielsweise Studierenden- oder Arbeiterwohnheime, bei denen von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen werden kann. Zum anderen sind es Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel keinen eigenen Haushalt führen, sondern durch die jeweiligen Betreiber der Unterkunft längerfristig versorgt und/oder betreut werden. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere und/ oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen. Hinzu kommen Mischformen, die in der Erhebung entsprechend berücksichtigt und erfasst werden.