Pressemitteilung

02/2023/14/B-VII
Fürth, den 13. Juli 2023

Wahlen 2023 im Freistaat Bayern: Welche Parteien und Wählergruppen dürfen sich an den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 beteiligen?

Erste öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses am 21. Juli 2023

Fürth. Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl hat den Landeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Landtagswahl und den Bezirkswahlen 2023 am 21. Juli in München eingeladen.

  • Der Landeswahlausschuss entscheidet über das Wahlvorschlagsrecht, also welche Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind.
  • Von insgesamt 14 Parteien und Wählergruppen liegt eine fristgerechte Beteiligungsanzeige für die Landtagswahl vor.
  • Nach aktuellem Stand ist zudem für neun politische Vereinigungen eine formelle Beteiligungsanzeige entbehrlich, weil sie im Bundestag oder Landtag vertreten sind.
  • Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am Freitag, 21. Juli 2023, in München in der St.-Martin-Straße 47 ab 11:00 Uhr statt. Sie ist öffentlich. Medienvertreterinnen und -vertreter sind eingeladen. Interessierte Bürgerin-nen und Bürger können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze ebenso teilnehmen.

Der Landeswahlausschuss wird in der Sitzung am 21. Juli 2023 für alle Wahlorgane verbindlich feststellen, welche politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen berechtigt sind, Wahlvorschläge zur bevorstehenden Landtagswahl einzureichen. Diese Feststellung umfasst sowohl diejenigen, die eine Beteiligungsan-zeige eingereicht haben als auch diejenigen, welche ununterbrochen im Deutschen Bundestag oder Bayerischen Landtag vertreten sind. Darüber hinaus wird auch das Wahlvorschlagsrecht zu den Bezirkswahlen separat festgestellt.

Politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihr Wahlvorschlagsrecht festgestellt hat.

Bei Bezirkswahlen sind neben den im Bayerischen Landtag oder Deutschen Bundes-tag vertretenen Vereinigungen auch Gruppierungen, die dem jeweiligen Bezirkstag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen angehören, von dem Erfordernis einer Beteiligungsanzeige ausgenommen.

Die Frist für die Abgabe der Beteiligungsanzeigen beim Landeswahleiter endete am Montag, den 10. Juli 2023, 18:00 Uhr. „Bis dahin haben 14 politische Vereinigungen ihre Beteiligung zur Landtagswahl schriftlich angezeigt.“, so Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Die nachfolgende Auflistung zeigt in Reihenfolge des Eingangs der jeweiligen Beteiligungsanzeige die 14 politischen Vereinigungen:
 

Name

Kurzbezeichnung
Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands APPD
Partei für Franken DIE FRANKEN
Bayernpartei BP
Volt Deutschland Volt
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
Partei der Humanisten PdH
Ökologisch-Demokratische Partei ÖDP
Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
Ethisch Soziale Partei Deutschlands ESP
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung  
DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.  
V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer V-Partei³
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
CHRISTLICHE EUROPÄISCHE UNION VOLKS PARTEI CEUVP

Folgende Vereinigungen sind im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge zum aktuellen Stand ununterbrochen vertreten:
 

Name Kurzbezeichnung
Alternative für Deutschland AfD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. CSU
DIE LINKE DIE LINKE
Freie Demokratische Partei FDP
FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Südschleswigscher Wählerverband SSW


Wo und wann findet die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt?
Die Sitzung findet am Freitag, 21. Juli 2023, ab 11:00 Uhr in München statt.

Der Landeswahlausschuss tagt im IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, kurz LDBV genannt, im Sitzungssaal 0230.

Es befindet sich in 81541 München in der St.-Martin-Straße 47.

Weitere Informationen zu den Wahlen in Bayern finden sich im Internet unter:
www.statistik.bayern.de/wahlen

Fachliche Fragen zu den Wahlen können per Mail an das Expertenteam über die E-Mail-Adresse wahlen@bayern.de gerichtet werden.