Pressemitteilung

164/2023/35/L
Fürth, den 26. Juni 2023

Hebesätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer im bundesweiten Vergleich – wo steht Bayern?

Interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht ab sofort bundesweite Vergleiche

Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik haben rund 95,1 Prozent aller 2 056 bayerischen Gemeinden ihre Hebesätze für die Gewerbesteuer innerhalb der Spanne von 300 bis 399 Prozent festgesetzt. Hebesätze von 200 bis 299 finden sich in 2,4 Prozent, Hebesätze von 400 oder mehr in 2,5 Prozent der Gemeinden. Gewerbetreibende finden in Bayern damit niedrigere Hebesätze vor als im deutschlandweiten Durchschnitt. Hier weisen 81,1 Prozent der Gemeinden einen Hebesatz zwischen 300 und 399 Prozent auf, während nahezu 18 Prozent der Gemeinden darüber liegen. Diese und weitere Informationen liefert eine interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die ab sofort für das Jahr 2022 kostenlos im Internet zur Verfügung steht.


Fürth. Rund 95,1 Prozent aller bayerischen Gemeinden haben im Jahr 2022 ihre Hebesätze der Gewerbesteuer auf Werte zwischen 300 und 399 Prozent festgesetzt. Hebesätze von 200 bis 299 finden sich in 2,4 Prozent, Hebesätze von 400 oder mehr in 2,5 Prozent der Gemeinden. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik finden Gewerbetreibende in Bayern damit niedrigere Hebesätze vor als im deutschlandweiten Durchschnitt. Hier weisen 81,1 Prozent der Gemeinden einen Hebesatz zwischen 300 und 399 Prozent auf, während nahezu 18 Prozent der Gemeinden darüber liegen. Diese und weitere Informationen liefert eine interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die ab sofort für das Jahr 2022 kostenlos im Internet zur Verfügung steht: www.statistikportal.de/de/karte-hebesaetze.

Von den 2 056 Gemeinden in Bayern meldeten Kemnath, Röttenbach und Wolfertschwenden (je 230 Prozent) die geringsten Hebesätze der Gewerbesteuer. Am höchsten ist dieser Wert in der Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Danach folgen die kreisfreien Städte Augsburg mit 470 Prozent und Nürnberg mit 467 Prozent.

Auch bei der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) liegen die Hebesätze bei bayerischen Gemeinden überwiegend (79,0 Prozent) im Bereich zwischen 300 und 399 Prozent, während 16,1 Prozent einen Hebesatz von 400 oder mehr aufweisen. Bundesweit haben hingegen 57,2 Prozent einen Hebesatz zwischen 300 und 399 festgesetzt, während er in 39,6 Prozent der Gemeinden höher liegt. Bayernweit am niedrigsten war der Hebesatz für bebaute und unbebaute Grundstücken in Gundremmingen (150 Prozent); den Höchstwert legen Oberickelsheim, Gnotzheim und Meinheim mit jeweils 650 Prozent zugrunde.

Weniger deutlich stellt sich im bundesweiten Vergleich der Hebesätze die Situation in den bayerischen Gemeinden bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) dar. Zwar ist der Anteil zwischen 300 und 399 Prozent in Bayern mit 75,5 Prozent höher als in Deutschland mit 69,3 Prozent, dafür liegt der Anteil der Gemeinden mit Hebesätzen von unter 300 Prozent in Bayern mit 5,5 Prozent unterhalb dem bundesdeutschen Wert insgesamt mit 11,8 Prozent. Den geringsten Wert in Bayern meldet Gundremmingen mit 150 Prozent, die höchsten Hebesätze werden in Gnotzheim und Meinheim mit jeweils 650 Prozent festgesetzt.

Hinweise:

Regionalisierte Zahlen enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung „Hebesätze der Realsteuern in Deutschland“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/hebesaetze-der-realsteuern-deutschland. Informationen liefert eine interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die ab sofort für das Jahr 2022 kostenlos im Internet zur Verfügung steht: www.statistikportal.de/de/karte-hebesaetze. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).