Pressemitteilung

272/2023/32/P
Fürth, den 6. Oktober 2023

Verfügbares Einkommen je Einwohner steigt in Bayern im 10-Jahresvergleich um 23,3 Prozent

Das höchste Einkommensniveau erreicht 2021 der Landkreis Starnberg

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner ist nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik im Zeitraum von 2011 bis 2021 in Bayern nominal um 23,3 Prozent gestiegen. Den stärksten Zuwachs erreichten unter den Regierungsbezirken Niederbayern und die Oberpfalz mit 26,6 bzw. 26,4 Prozent, gefolgt von Oberbayern mit 24,9 Prozent. In den meisten Regierungsbezirken ist das Verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in den Landkreisen stärker gewachsen als in den kreisfreien Städten. Eine Ausnahme bildet Oberbayern, wo sich ein umgekehrtes Bild zeigt. Im Vergleich der 96 bayerischen Kreise hat sich das Einkommen im Landkreis Freyung-Grafenau und in der Stadt München mit 37,0 bzw. 34,6 Prozent am stärksten erhöht. Über das höchste nominale Jahreseinkommen je Einwohner verfügen im Jahr 2021 die privaten Haushalte in Starnberg mit durchschnittlich 37 515 Euro. An zweiter Stelle folgt die Stadt München mit durchschnittlich 34 036 Euro. In Bayern insgesamt beträgt der Durchschnittswert 26 764 Euro.

Fürth. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner hat sich in Bayern von 2011 bis 2021 nominal, d.h. ohne Berücksichtigung der Preissteigerung, um 23,3 Prozent erhöht. Auf der Ebene der Regierungsbezirke ist die Zunahme in Niederbayern und der Oberpfalz mit 26,6 bzw. 26,4 Prozent am höchsten, gefolgt von Oberbayern mit 24,9 Prozent. Die drei fränkischen Regierungsbezirke und Schwaben liegen darunter (Unterfranken: 22,7%, Oberfranken: 20,7%, Schwaben: 20,1% und Mittelfranken: 18,4%). In den meisten Regierungsbezirken wächst das Verfügbare Einkommen je Einwohner in den Landkreisen stärker als in den kreisfreien Städten. Diese Entwicklung zeigt sich besonders deutlich in Unterfranken, der Oberpfalz, Niederbayern und Mittelfranken, abgeschwächt auch in Oberfranken. Eine Ausnahme bildet Oberbayern. Hier sind die Wachstumsraten in den kreisfreien Städten höher als in den Landkreisen. In Schwaben zeigen sich demgegenüber nur sehr geringe Unterschiede zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen

Den höchsten Pro-Kopf-Zuwachs erreicht im 10-Jahresvergleich (2011 bis 2021) unter den 96 bayerischen Kreisen der Landkreis Freyung-Grafenau mit 37,0 Prozent, noch vor der Landeshauptstadt München mit 34,6 Prozent und dem Landkreis Amberg-Sulzbach mit 32,9 Prozent. Auch in drei weiteren Kreisen beträgt das nominale Wachstum mindestens 30 Prozent (Lkr. Regen, Lkr. Deggendorf und Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab). 63 weitere Kreise kommen auf eine Zunahme von mindestens 20 Prozent. Die übrigen 27 Kreisen bleiben darunter.

Das Verfügbare Einkommen je Einwohner liegt mit 37 515 Euro im Jahr 2021 wie in den Vorjahren im Landkreis Starnberg nominal am höchsten. Es folgen die Stadt und der Landkreis München mit 34 036 Euro bzw. 33 720 Euro sowie der Landkreis Miesbach mit 32 044 Euro. In 21 Kreisen übertrifft das Verfügbare Pro-Kopf-Einkommen den bayerischen Durchschnitt (26 764 Euro).

Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte bezeichnet das Einkommen, das private Haushalte u.a. nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben und Hinzurechnen von staatlichen Sozialleistungen am Ende für Sparen und Konsum verwenden können. Das Verfügbare Einkommen gibt Hinweise auf den monetären Wohlstand der Bevölkerung. Als nominale Größe berücksichtigt es aber nicht unterschiedliche Lebenshaltungskosten zwischen Regionen oder im Zeitverlauf.

Hinweise:

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen ist zu beachten, dass eine Preisbereinigung auf Kreisebene nicht möglich ist, da derzeit noch keine regionalen Preisindizes unterhalb der Landesebene verfügbar sind. Das niedrige Einkommensniveau in einigen Kreisen könnte durch ein dort im Vergleich zu anderen Kreisen niedriges Preisniveau zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt daher für sich betrachtet noch kein Maß für die regionale Kaufkraft in einem Kreis dar.

Die hier vorgelegten Ergebnisse wurden nach den methodischen Vorgaben des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören, berechnet. Weitere Informationen und Ergebnisse zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen können auf der Homepage des AK VGRdL unter www.statistikportal.de/de/vgrdl abgerufen werden. Ausführliche Ergebnisse zum Verfügbaren Einkommen auf Kreisebene enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „P I14 j 2021 – Verfügbares Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte 1991 bis 2021 - Kreisfreie Städte und Landkreise, Regierungsbezirke, Regionen“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/gesamtrechnungen/vgr/index.html als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Zudem können Sie Tabellen zum Einkommen der privaten Haushalte auch in GENESIS Online mit dem Code „82411“ unter www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online abrufen. Die Daten dort werden in Kürze aktualisiert.