Pressemitteilung

01/2024/EuW/B-VII
Fürth, den 13. März 2024

Europawahl 2024: Am 9. Juni wird auch in Bayern gewählt

Eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen zur Wahl

In drei Monaten findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Wann stehen die teilnehmenden Parteien und politischen Vereinigungen fest? Wann werden die Wahlberechtigten benachrichtigt und wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden? Antworten auf diese und weitere Fragestellungen gibt eine Übersicht des Landeswahlleiters.

Fürth. Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wurde als Wahltermin der Sonntag, 9. Juni 2024, festgelegt. Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl enthält der Terminkalender auf der Website des Landeswahlleiters unter https://www.statistik.bayern.de/wahlen/europa-wahlen sowie das Internetangebot der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de).

Wer ist in Bayern wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften bzw. sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnhaft sind. Neu ist, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Weitere Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Deutsche im Ausland können über die Internetseite der Bundeswahlleiterin unter „Termine und Fristen“ abgerufen werden (https://www.bundeswahlleiterin.de). Danach ist die letzte Eintragungsmöglichkeit am 19. Mai 2024.

Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen
Die Gemeinden bereiten bis zum 28. April 2024 die Wählerverzeichnisse vor. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit usw.), auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein bspw. zur Briefwahl zu beantragen.

Der Wahlscheinantrag kann nämlich wie bei der Landtagswahl auch persönlich bei der zuständigen Gemeinde (Ort des Hauptwohnsitzes) oder schriftlich, per E-Mail und bei vielen Gemeinden online gestellt werden.

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann dann frühestens ab Anfang Mai gerechnet werden, wenn die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert wurden.

Welche Parteien und politischen Vereinigungen stehen zur Wahl?
Wahlvorschläge können sowohl von Parteien als auch sonstigen politischen Vereinigungen bis 18. März 2024 (18:00 Uhr) bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Bundeswahlausschuss am 29. März 2024. Wenn Beschwerden eingelegt werden, wird am 18. April 2024 darüber entschieden.

Wo können die vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend abgerufen werden?
Nach Ende der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr am Wahlsonntag zählen die Wahlvorstände die Stimmen aus und übersenden das vorläufig ermittelte Ergebnis zunächst in Form von Schnellmeldungen an die Gemeinden. Diese melden die zusammengefassten Ergebnisse jeweils an die zuständigen Stadt- und Kreiswahlleiter, welche das summierte Ergebnis wiederum umgehend dem Landeswahlleiter mitteilen.

Die vorläufigen Kreisergebnisse im Freistaat werden unmittelbar im Internetangebot des Landeswahlleiters unter https://www.europawahl2024.bayern.de eingestellt und am Wahlabend laufend aktualisiert.

Wann stehen die Gewählten fest?
Die Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses in den einzelnen Ländern ist Aufgabe der Landeswahlausschüsse. In Bayern wird der Landeswahlausschuss hierfür am 26. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung zusammentreten.

Welche Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland in das 10. Europäische Parlament einziehen dürfen, stellt schlussendlich der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 3. Juli 2024 fest.