Pressemitteilung

040/2024/55/L
Fürth, den 14. Februar 2024

1,42 Millionen Unternehmen in Bayern im Jahr 2019 umsatzsteuerlich veranlagt

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuerzahlungen liegen im selben Jahr mit 31,70 Milliarden Euro um 4,4 Prozent über Vorjahreswert

Im Jahr 2019 gibt es in Bayern 1 416 885 Unternehmen, die zur Umsatzsteuer veranlagt wurden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,25 Billionen Euro, was einem Anstieg von 4,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 entspricht.

Kleine Unternehmen, die Umsätze aus Lieferungen und Leistungen bis einschließlich 17 500 Euro erwirtschafteten, umfassten 48,3 Prozent aller umsatzsteuerlich veranlagten Unternehmen in Bayern. Auf sie entfielen 0,2 Prozent aller Umsätze aus Lieferungen und Leistungen.

Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge betrugen im Jahr 2019 insgesamt 31,70 Milliarden Euro und übertrafen somit den Vorjahreswert um 4,4 Prozent.

Schweinfurt. Mit 1 416 885 zur Umsatzsteuer veranlagten Unternehmen in Bayern im Jahr 2019 lag deren Zahl um 3,5 Prozent über dem Vorjahresniveau. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von über einer Billion Euro (1 245,78 Milliarden Euro). Das entspricht einem Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der durchschnittliche Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug 879 240 Euro.

Die 684 777 kleinen Unternehmen, die im Berichtsjahr 2019 bis einschließlich 17 500 Euro Umsatz aus Lieferungen und Leistungen erzielten, umfassten 48,3 Prozent aller steuerpflichtigen Unternehmen in Bayern. Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet entfällt der größte Anteil dieser Kleinunternehmen auf den Wirtschaftsabschnitt D „Energieversorgung“ (38,7 Prozent), gefolgt von den Wirtschaftsabschnitten M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (11,6 Prozent) und G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (9,1 Prozent). Allerdings erwirtschafteten alle kleinen Unternehmen zusammengenommen nur 0,2 Prozent (2,86 Milliarden Euro) der gesamten Lieferungen und Leistungen.

Die größten Umsatzanteile erzielten die 94 Unternehmen mit mindestens 1 Milliarde Umsatz aus Lieferungen und Leistungen. Diese erwirtschafteten in Summe 388,90 Milliarden Euro aus Lieferungen und Leistungen und trugen somit zu 31,2 Prozent zum entsprechenden Gesamtumsatz bei.

Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen 119,03 Milliarden Euro (+6,6 Prozent gegenüber 2018), so dass die steuerbaren Umsätze im Jahr 2019 insgesamt 1,36 Billionen Euro (+4,3 Prozent gegenüber 2018) betrugen. Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen 2019 bei 31,70 Milliarden Euro (+4,4 Prozent gegenüber 2018).

Hinweise:

Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

Als Ergänzung zur Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen wird die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen (Jahreserklärungen) durchgeführt. Diese enthält – anders als die Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen, welche nur die monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldungen der Unternehmen mit einem Umsatz über 17 500 Euro im Jahr erfasst – zudem Jahreszahler und Kleinunternehmer.

Die Umsatzsteuererklärung der Veranlagungen erfasst alle Unternehmen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und deren Steuerfestsetzung bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattgefunden hat. Dazu zählen auch Unternehmen mit einem Umsatz von Null oder mit negativen Umsätzen.

Eine frühzeitigere Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht sinnvoll, da das Berichtsjahr aufgrund der mehrjährigen Abgabefristen für Steuererklärungen hier nur eingeschränkt abgebildet werden könnte. Demnach stehen die Statistikdaten erst verzögert zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 07/2024 erscheinende Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Veranlagungen) in Bayern 2019 (Bestellnummer: L4700C 201900)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Umsatzsteuerveranlagungen in Bayern 2019: Anteile der Steuerpflichtigen mit einem Umsatz bis einschließlich 17 500 Euro nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008)