Pressemitteilung

061/2024/35/N
Fürth, den 6. März 2024

Lohnlücke in Bayern im Jahr 2023 zwischen Frau und Mann bei 21 Prozent

Equal Pay Day in Deutschland am 6. März und in Bayern am 17. März

Fürth. Anlässlich des deutschlandweiten Equal Pay Day am 6. März teilt das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik mit, dass in Deutschland Frauen im Jahr 2023 durchschnittlich 18 Prozent weniger verdienen als Männer. In Bayern liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei 21 Prozent und damit höher als im Bundesdurchschnitt. Umgerechnet arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen in Deutschland also 66 Tage und in Bayern 77 Tage ohne Vergütung.

Sowohl für Deutschland als auch für Bayern ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Der um strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern bereinigte Gender Pay Gap beläuft sich im Freistaat im Jahr 2023 auf sieben Prozent (2022: sieben Prozent). Im bundesweiten Durchschnitt liegt der bereinigte Gender Pay Gap 2023 bei sechs Prozent (2022: sieben Prozent). Der Gender Gap Arbeitsmarkt – ein Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit – beträgt in Bayern im Jahr 2023 43 Prozent.

Der unbereinigte Gender Pay Gap beziffert den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen im Vergleich zu dem der Männer. Bei diesem Wert werden strukturell bedingte Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht berücksichtigt. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich z. B. bei der Berufswahl, dem Beschäftigungsumfang, dem Bildungsstand, der Berufserfahrung oder dem Anteil in Führungspositionen.

Beim bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des Verdienstabstands herausgerechnet, der auf Strukturunterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist. Er misst somit die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften.

Equal Pay Day

Bis zum Equal Pay Day am 6. März, also 66 Tage seit Jahresbeginn, arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern in Deutschland rein rechnerisch ohne Vergütung. Je geringer die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern ist, desto früher im Jahr findet der Aktionstag für Lohngerechtigkeit statt. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied selbst wird im Gender Pay Gap erfasst. Da dieser in Bayern im Jahr 2023 um drei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegt, findet der Equal Pay Day im Freistaat elf Tage später statt, also am 17. März. Folglich arbeiten Frauen in Bayern rein rechnerisch 77 Tage ohne Vergütung.

Unbereinigter Gender Pay Gap 2023 das dritte Jahr in Folge bei 21 Prozent
Frauen erhalten im Jahr 2023 mit durchschnittlich 21,24 Euro einen um 5,61 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (26,85 Euro). Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt somit in Bayern das dritte Jahr in Folge bei 21 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr sind die Bruttostundenverdienste sowohl für Frauen (2022: 20,41 Euro) als auch für Männer (2022: 25,84 Euro) um rund vier Prozent gestiegen.

Bereinigter Gender Pay Gap 2023 bei sieben Prozent
Betrachtet man den Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern mit vergleichbaren arbeitsmarkt- und berufsrelevanten Eigenschaften, so liegt der bereinigte Gender Pay Gap in Bayern im Jahr 2023 – wie bereits im Vorjahr – bei sieben Prozent. Im Bundesdurchschnitt fällt die bereinigte Lohnlücke mit sechs Prozent um einen Prozentpunkt geringer aus (2022: sieben Prozent).

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen in der Verdiensterhebung beispielsweise keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Gender Gap Arbeitsmarkt bei 43 Prozent
Neben dem Gender Pay Gap gibt es noch den so genannten „Gender Gap Arbeitsmarkt“. Dieser Indikator berücksichtigt zusätzlich zur Verdienstlücke pro Stunde die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den bezahlten Arbeitsstunden im Monat und in der Erwerbsbeteiligung. Frauen verdienen nicht nur weniger in der Stunde, sondern nehmen auch seltener am Erwerbsleben teil oder arbeiten öfter in Teilzeit als Männer. Es fließen also drei Größen in die Berechnung des Indikators ein: Bruttostundenverdienste, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquoten. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt ist, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt.

Im Jahr 2023 bringen Frauen 20 Prozent (Gender Hours Gap) weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer. Die Zahlen zur Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 (nicht 2023) von Frauen und Männern führen zu einem Gender Employment Gap von 10 Prozent.

Der aus dem Gender Pay Gap, Gender Hours Gap und Gender Employment Gap berechnete Gender Gap Arbeitsmarkt liegt in Bayern im Jahr 2023 bei 43 Prozent. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (39 Prozent) ist er um vier Prozentpunkte höher.

Hinweise:
Definition unbereinigter Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter (Definition von Eurostat).

Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap
Basis für die Berechnung des unbereinigten und des bereinigten Gender Pay Gap sind seit dem Berichtsjahr 2022 Daten der Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf dem repräsentativen Erhebungsmonat April.
Gemäß der Definition von Eurostat werden bei der Berechnung die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (Kleinstbetriebe) nicht berücksichtigt.

Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der unbereinigte Gender Pay Gap jährlich auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, indem die Ergebnisse der Erhebung (zuletzt durchgeführt für das Berichtsjahr 2018) in den Zwischenjahren mit den jährlichen Veränderungsraten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben wurden. Der bereinigte Gender Pay Gap konnte früher nur alle vier Jahre auf Basis der Daten der Verdienststrukturerhebung berechnet werden.

Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 sind aufgrund des Wechsels der Datenquelle sowie methodischer Änderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Bei der Verdiensterhebung fällt z. B. der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde.

Berechnung des Equal Pay Day in Deutschland
Das Datum des Equal Pay Day berechnet sich in Deutschland folgendermaßen: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienstunterschied. Der Equal Pay Day für das Jahr 2024 wurde aus dem unbereinigten Gender Pay Gap im Jahr 2022 berechnet.

Gender Gap Arbeitsmarkt
Der Gender Gap Arbeitsmarkt ist ein Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit und betrachtet mehrere Dimensionen: Neben der Verdienstlücke pro Stunde macht er Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap) sichtbar. Es fließen also drei Größen in die Berechnung des Indikators ein: Bruttostundenverdienste, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquoten. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt finden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts unter www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/.

Weitere Ergebnisse zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern können in Kürze auch über unsere Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).