Pressemitteilung

078/2024/55/L
Fürth, den 19. März 2024

Feststellung der Einkünfte für 234 086 Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2019 in Bayern

1,51 Millionen Beteiligte mit insgesamt 41,81 Milliarden Euro Einkünften

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2019 für 234 086 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor. Diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,81 Milliarden Euro ermittelt, das waren 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

79,4 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe oder Null-Summe der Einkünfte. Einkünfte von fünf Millionen oder mehr verbuchten 0,5 Prozent aller Personengesellschaften und Gemeinschaften. 73,5 Prozent bzw. 30,75 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl (64,2 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten. Insgesamt wurden 1,51 Millionen Beteiligte erfasst.


Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2019 für 234 086 Personengesellschaften (z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z.B. Grundstücksgemeinschaften) im Freistaat gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2018: +2,1 Prozent). Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,81 Milliarden Euro ermittelt, was eine Zunahme im Vergleich zum Jahr 2018 bedeutet (+1,9 Prozent).

185 975 bzw. 79,4 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe oder Null-Summe der Einkünfte, die zusammen 47,18 Milliarden Euro betrugen. Die verbleibenden 48 111 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 5,37 Milliarden Euro. Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,5 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften. Ihr Anteil an den positiven Summen der Einkünfte betrug jedoch 52,1 Prozent.

73,5 Prozent (bzw. 30,75 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften im Freistaat 2019 stammten aus gewerblicher Tätigkeit und 13,6 Prozent (bzw. 5,70 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.

Die Mehrzahl der bayerischen Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,2 Prozent) bestand 2019 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,4 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,4 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,51 Millionen Beteiligte erfasst.

Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.

Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2019 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die zurzeit Aktuellsten.