Pressemitteilung

242/2023/54/K
Fürth, den 11. September 2023

Mehr Menschen in Bayern benötigen Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Mehrheit der Leistungsempfängerinnen und -empfänger ist zwischen 18 und 64 Jahre alt

Zum Jahresende 2022 sind in Bayern 27 620 Personen auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik entspricht das einem Anstieg von 4,8 Prozent gegenüber Ende Dezember 2021. 6 840 Personen der Leistungsbezieherinnen und -bezieher haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. 75,2 Prozent der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Fürth/Schweinfurt. Leistungen nach dem dritten Kapitel des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sollen den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Zum Jahresende 2022 erhalten in Bayern 27 620 Personen entsprechende Hilfen.

Während die Anzahl der männlichen Leistungsempfänger von 13 725 am Vorjahresende auf 13 605 am 31. Dezember 2022 gesunken ist, ist die Anzahl der Frauen im Leistungsbezug von 12 640 auf 14 015 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von 10,9 Prozent. Damit liegt der Anteil der Leistungsbezieherinnen (50,7 Prozent) zum Jahresende 2022 über dem Anteil der Männer (49,3 Prozent). Die Mehrheit der Leistungsempfängerinnen und -empfänger ist zwischen 18 und 64 Jahre alt (14 875 bzw. 53,9 Prozent). 10 305 Personen (37,3 Prozent) sind 65 Jahre alt oder älter, 2 435 minderjährig (8,8 Prozent).

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger außerhalb von Einrichtungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 18,9 Prozent gestiegen, während die Anzahl der Personen in Einrichtungen mit -6,9 Prozent rückläufig ist. Damit erhalten am Jahresende 2022 erstmals mehr Menschen in Bayern außerhalb von Einrichtungen (14 135 Personen) Hilfe zum Lebensunterhalt als in Einrichtungen (13 485 Personen).

Insgesamt 20 780 (75,2 Prozent) Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt haben die deutsche und 6 840 (24,8 Prozent) eine ausländische Staatsbürgerschaft. Dieser Anteil ist zwischen 2012 und 2021 kontinuierlich, zwischen 2021 und 2022 deutlich gestiegen.  Zurückzuführen ist diese Zunahme auf die gestiegene Anzahl Schutzsuchender aus der Ukraine nach dem im Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg der Russischen Föderation. Nach den Ergebnissen der Bevölkerungsstatistik lebten zum 31.12.2022 156 100 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Bayern (ein Jahr vorher waren es knapp 27 400 Personen). Im Dezember 2022 erhielten 3 410 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit Hilfen zum Lebensunterhalt; am Vorjahresende waren es 155 Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft. Schutzsuchende aus der Ukraine können seit dem 1. Juni 2022 Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Methodische Hinweise:

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.

Zwischen 2019 und 2020 ist die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von 45 737 auf 26 820 gesunken. Dies ist zum Großteil auf das Inkrafttreten des  Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zurückzuführen, welches den notwendigen Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen in Teilen neu regelt. 

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2022 Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger“ (Bestellnummer: K1102C 202200)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern seit 2012 jeweils am 31.12. nach Staatsbürgerschaft
© Bayerisches Landesamt für Statistik