Pressemitteilung

259/2023/54/K
Fürth, den 21. September 2023

Reine Wohngeldhaushalte in Bayern zum Jahresende 2022 steigen um 6,6 Prozent

Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch bei 194 Euro

Die Zahl der reinen1) Wohngeldhaushalte steigt von 53 520 zum Jahresende 2021 binnen zwölf Monaten auf 57 055. Das entspricht einem Anstieg von 6,6 Prozent. Die Mehrzahl der 57 055 Empfängerhaushalte (54 210) erhalten hierbei einen Zuschuss zur Miete. Bei 2 845 Haushalte wird für eigenen Wohnraum ein Lastenzuschuss gewährt. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch liegt 2022 bei 194 Euro. Das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik teilt weiter mit, dass darüber hinaus 1 175 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld bezogen.

Fürth/Schweinfurt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik gibt es zum Jahresende 2022 in Bayern insgesamt 57 055 reine Wohngeldhaushalte. Das bedeutet: alle zum jeweiligen Haushalt zählenden Personen sind wohngeldberechtigt. Gegenüber dem Jahr 2021 mit 53 520 Wohngeldhaushalten entspricht das einem Anstieg von 6,6 Prozent. Im Vergleich dazu lag die Anzahl der Haushalte zum Jahresende 2020 bei 55 085.

Mit 54 210 Haushalten erhält die überwiegende Zahl einen Mietzuschuss, 2 845 einen Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte beläuft sich im Jahr 2022 monatlich auf insgesamt 194 Euro. Zum Vergleich: 2021 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 195 Euro. Dabei erhalten Empfänger von Mietzuschuss 2022 durchschnittlich 193 Euro und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 202 Euro.

Neben den reinen Wohngeldhaushalten erhalten 1 175 Haushalte, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt sind – sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte – Leistungen. Gegenüber 1 360 wohngeldrechtlichen Teilhaushalten Ende 2021 ist das ein Rückgang von 13,6 Prozent.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz, welches ab 01.01.2023 gilt, hat für die hier dargestellten Zahlen zum Jahresende 2022 keine Relevanz.

Hinweise:
1)Reine Wohngeldhaushalte liegen dann vor, wenn alle zum jeweiligen Haushalt zählende Personen wohngeldberechtigt sind.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2022 (Bestellnummer: K7100C 202200)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).