Pressemitteilung

237/2023/35/N
Fürth, den 6. September 2023

KORREKTUR zur Pressemitteilung Nr. 140 vom 5. Juni 2023: Bayerische Reallöhne sinken im ersten Quartal 2023 um 1,9 Prozent (alt: 2,1 Prozent)

Hohe Inflation zehrt Nominallohnzuwachs weiterhin auf

In der Pressemitteilung 140/2023/35/N vom 05.06.2023 müssen die Angaben zum Real- und Nominallohn aufgrund eines falschen Datenmaterials im dritten Quartal 2022 geändert werden. Die Pressemitteilung enthält Ergebnisse zum Real- und Nominallohn nach der erfolgten Revision (Neuberechnung) der Verdienstindizes mit Umstellung auf die Basis 2022 = 100 und damit endgültige Ergebnisse.

Hinweis: Die Korrektur bezieht sich auch auf die zuvor gemeldeten vorläufigen Ergebnisse der Pressemitteilungen 374/2022/35/N vom 16.12.2022 und 067/2023/35/N vom 15.03.2023, die damit nicht mehr gültig sind. Die Zahlen in der Pressemitteilung 135/2023/35/N vom 31.05.2023 sind mit Ausnahme der Vergleichswerte nicht von der Korrektur betroffen.

Nominal verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im ersten Quartal 2023 durchschnittlich 6,1 Prozent (alt: 5,9 Prozent) mehr als im Vorjahresquartal. Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik sinken hingegen die realen Verdienste um 1,9 Prozent (alt: 2,1 Prozent), weil die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum um 8,2 Prozent zulegen. Der Reallohnverlust fällt damit im ersten Quartal 2023 schwächer aus als in den Vorquartalen, wozu auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen haben.

Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung steigen in Bayern die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ersten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 6,1 Prozent (alt: 5,9 Prozent). Das ist wie bereits im zweiten Quartal 2021 der höchste Anstieg in einem Quartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008.

Die nominalen Verdienstzuwächse fallen im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum ersten Vorjahresquartal im Produzierenden Gewerbe mit 7,2 Prozent (alt: 7,1 Prozent) stärker aus als im Dienstleistungsbereich mit 5,5 Prozent. Unter den Beschäftigungsarten weisen geringfügig Beschäftigte mit 9,2 Prozent (alt: 9,4 Prozent) einen überdurchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne auf.

Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik setzt sich der Rückgang der Reallöhne in Bayern zu Beginn des Jahres 2023 weiter fort, allerdings in abgeschwächter Form. Die realen, also preisbereinigten Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten sinken im ersten Quartal 2023 durchschnittlich um 1,9 Prozent (alt: 2,1 Prozent) gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres. Im vierten Quartal 2022 waren die Reallöhne noch um 5,1 Prozent (alt: 5,2 Prozent) gesunken. Die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie tragen zu dem schwächeren Reallohnverlust im ersten Quartal 2023 bei.

Die Verbraucherpreise steigen im ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und zehren den Nominallohnzuwachs weiterhin auf. Daher ist – wie bereits in den Quartalen zuvor – die hohe Inflation für den Reallohnverlust der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat im ersten Quartal 2023 verantwortlich.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Maße abgebildet. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte) erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten wie beispielsweise Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird zusätzlich der Wirtschaftsabschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erfasst, sodass die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A bis S (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) abgedeckt wird.

Weitere Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex finden Sie in Kürze in unserer GENESIS-Online Datenbank: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de)