Pressemitteilung

067/2023/35/N
Fürth, den 15. März 2023

Bayerische Reallöhne sinken im Jahr 2022 um 3,4 Prozent

Stärkster Reallohnverlust seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008

Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im Jahr 2022 um durchschnittlich 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, verzeichnen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum einen Zuwachs um 7,1 Prozent. Durch den deutlich höheren Anstieg der Verbraucherpreise sinken die realen Verdienste der Beschäftigten im Freistaat im Jahresdurchschnitt 2022 um 3,4 Prozent. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 ist dies der stärkste Reallohnverlust.

Fürth. Nach dem coronabedingten Einbruch im Jahr 2020 (-1,4 Prozent) steigen die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im Jahr 2022 das zweite Jahr in Folge um durchschnittlich 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Verbraucherpreise legen im Jahresdurchschnitt 2022 mit 7,1 Prozent kräftig zu. Im Vergleich zu 2021 (+3,2 Prozent) fällt die Inflationsrate damit um 3,9 Prozentpunkte höher aus.

Der starke Zuwachs der Verbraucherpreise führt im Freistaat im Jahr 2022 zu einem Rückgang der realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten um 3,4 Prozent. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 ist dies der stärkste Reallohnverlust. Im Jahr 2021 haben sich die Reallöhne noch um moderate 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Hinweise:

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst. Um die große Nachfrage nach längerfristigen Zeitreihen zur Verdienstentwicklung zu erfüllen, wurden neue und alte Indexreihen rechnerisch verknüpft. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte der bisherigen und der neuen Verdiensterhebung sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den früheren Daten vergleichbar.

Alle Ergebnisse des Jahres 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da im Frühjahr 2023 eine Umstellung auf den Basiszeitraum 2022=100 erfolgt und entsprechend eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird.