Klima und Luft

Treibhausgasemissionen

Angesichts des Klimawandels setzt sich der Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen je Einwohner im Vergleich zu 1990 um 65 % zu senken. Klimaneutralität soll im Jahr 2040 erreicht werden. Dem Monitoring von Treibhausgasen kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Bedeutung zu. Zu diesem Zweck berechnet das Bayerische Landesamt für Statistik für jüngere Berichtsjahre vorläufige Treibhausgasemissionen und erstellt Emissionsschätzungen.

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Common Reporting Tables (CRT)

Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)


Quellen- und Senkenwirkung aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

Der Sektor LULUCF beschreibt die Treibhausgasemissionen infolge der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry – LULUCF). Die hierbei auftretenden Kohlendioxid-, Methan- und Lachgasemissionen werden nach den Landnutzungskategorien Wald, Ackerland, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und Sonstiges Land differenziert erfasst. Die Emissionen des Sektors LULUCF werden nur nachrichtlich ausgewiesen, d. h. sie werden bilanziert, fließen aber nicht in die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Bayern mit ein.


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