Gebäude- und Wohnungszählung
Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erheben. Da es in Deutschland hierzu kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen mit Wohnraum befragt.
Die Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung - kurz GWZ - dienen insbesondere für wohnungspolitische und raumplanerischer Maßnahmen als wichtige Entscheidungsgrundlage auf europäischer Ebene, für Bund, Länder und Kommunen.
In den Vorbereitungen zum Zensus werden alle Anschriften mit Gebäuden und Wohnungen recherchiert und zusammengetragen. Um die Qualität und Aktualität der Adressdaten für die Haupterhebung sicherzustellen, erfolgen bereits davor verschiedene Befragungen.