Hochschulen

Der Bereich Hochschulen umfasst den Teil des Bildungssystems, an dem die akademische Ausbildung vermittelt wird. Angesichts des steigenden Bedarfs an hoch qualifiziertem Personal in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gewinnen die Daten der Hochschulstatistik für die Bildungs- und Hochschulplanung zunehmend an Bedeutung. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen daher auf nationaler Ebene insbesondere die für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden, die mit Bildung befassten Forschungsinstitute, die Berufsverbände, die privatwirtschaftlichen Untenehmen sowie die Hochschulen selbst. Angesichts des weltweiten Wettbewerbs um die „klügsten Köpfe“ werden die Daten der Hochschulstatistik auf internationaler Ebene vor allem von OECD und Eurostat für Vergleichs- und Forschungszwecke benötigt.

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Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen, ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer.

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B3110C Studierende an Hochschulen - vorl. Erg. Sommersemester/ vorl. Erg. Wintersemester

B3120C Studierende an Hochschulen - Wintersemester Endgültige Ergebnisse

B3121C Studierende an Hochschulen - Wintersemester Erg. der Schnellmeldung


Die Statistik der Hochschulprüfungen wird am 31. Januar und am 31. Juli für das jeweilige Semester (Wintersemester/Sommersemester) erhoben und umfasst die in Bayern abgelegten akademischen Prüfungen, die ein Hochschulstudium abschließen.

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B3320C Prüfungen an den Hochschulen im Prüfungsjahr Wintersemester und Sommersemester Ausgewählte Strukturdaten zur Prüfungsstatistik


Die Erhebung des Hochschulpersonals auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes wird jährlich zum 1. Dezember durchgeführt. Erfasst wird das zum Stichtag an der Hochschule tätige haupt- und nebenberufliche Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht.

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B3410C Personalbestand an den Hochschulen


In dieser Statistik werden alle Personen ausgewiesen, die von einer Hochschule eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/-in erhalten haben und damit an der Hochschule als Promovierende registriert sind. Die Erhebung wird jährlich im Januar zum Stichtag 1. Dezember (Vorjahr) durchgeführt.

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B3440C Promovierende in Bayern


Die jährliche Erhebung der Habilitationen (zum 1. März), die keine akademische Prüfungen im Sinne des Hochschulrechts darstellen, dient nach Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes "der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor oder zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung)".

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B3430C Habilitationen in Bayern im Jahr


Die Statistik der Gasthörer wird am 15. Januar zum Stichtag 31. Dezember für das Wintersemester jährlich erhoben. Gasthörer (auch ”Gaststudierende”) sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die nicht an der lehrenden Hochschule immatrikuliert sind. Für die Gasthörerstatistik werden die Angaben (Alter, Geschlecht, besuchte Hochschule, Staatsangehörigkeit und Fachrichtung) nach § 3 Abs. 2 HStatG erhoben.

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B3130C Gasthörer an den Hochschulen - Wintersemester


In dieser Statistik werden die Daten von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie von Mittelgebern pro Kalenderjahr erhoben. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind die nach dem nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) in einem Berichtsjahr geförderten Studierenden. Mittelgeber sind die privaten Mittelgeber, von denen die Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms Mittel eingeworben haben.

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K9300C Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)


Die Statistik der Lehrerausbildung wird am 10. Januar bzw. 31. März zum Stichtag 15. November bzw. 01. März jährlich erhoben. Diese Statistik umfasst den Vorbereitungsdienst, die fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Hochschule und dazugehörige Hochschulprüfungen für Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik. Zudem werden auch die Lehrgänge zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern erfasst.

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B3201C Lehrerausbildung Teil 1: Vorbereitungsdienst sowie Fach- und Förderlehrerausbildung

B3202C Lehrerausbildung Teil 2: Fachwissenschaftliche Ausbildung im Studienjahr

B3203C Lehrerausbildung Teil 3: Fachwissenschaftliche Prüfungen im Prüfungsjahr


In der Statistik der Hochschulräte wird jährlich die Anzahl der Mitglieder von Hochschulräten nach Geschlecht (auch Universitätsräten, Kuratorien, Stiftungsräten oder Aufsichtsräten) zum 1. Dezember ab dem Berichtsjahr 2017 erhoben. Auskunftspflichtig sind die Hochschulleitungen.


Bei der jährlichen Erhebung der Hochschulfinanzen handelt es sich um eine Totalerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Hochschulen und Hochschulkliniken bzw. der Stellen, die diese Mittel bewirtschaften. Erfasst werden von allen staatlichen und nicht-staatlichen (privaten) Hochschulen aufgrund von § 3 Abs. 1 Nr. 6 HStatG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 d FPStatG die Ausgaben und Einnahmen bzw. die Aufwendungen, Erträge und Investitionen einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel. Die Finanzdaten sind nach Arten sowie nach Lehr- und Forschungsbereichen zu gliedern, die Drittmittel zusätzlich nach Drittmittelgebern darzustellen

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B3700C Fächerspezifische Gliederung der Hochschulausgaben und -einnahmen


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