Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die laut Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlperiode beträgt gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG vier Jahre. In der nebenstehenden Navigationsleiste finden Sie Informationen zu Wahlgebieten und -organen, Wählbarkeit und Wahlteilnahme, Wahlberechtigung und Stimmabgabe, zur Wahldurchführung sowie zu den Ergebnissen vergangener Bundestagswahlen. Des Weiteren wurden untenstehend weiterführende Informationen zur Bundestagswahl zusammengestellt.
Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag entspricht einer personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Es verfolgt als gemischtes Wahlsystem zwei Repräsentationsziele: die getreue Abbildung der Wählerschaft auf Bundesebene und die Bestimmung des jeweiligen Repräsentanten eines Wahlkreises. Ersteres wird darüber erreicht, dass das Gesamtsitzkontingent einer Partei auf Bundesebene nach dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmt wird; zweiteres dadurch, dass einzelne Kandidaten nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen direkt gewählt werden.
Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von vier Jahren regulär 630 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei bis zu 299 direkt aus den Wahlkreisen besetzt werden (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien (Listenmandate). Entsprechend hat jeder Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.