Pressemitteilung

303/2023/54/K
Fürth, den 9. November 2023

Anstieg bei begonnenen und beendeten Hilfen nach SGB VIII im Jahr 2022 in Bayern um rund elf Prozent

Erziehungsberatungen nach wie vor häufigste Hilfeart

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2022 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2022 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg sind mehr Jungen bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (56,7 Prozent) als Mädchen bzw. junge Frauen.

Schweinfurt. Für 74 771 junge Menschen - 10,7 Prozent mehr gegenüber 2021 - wurden im Jahr 2022 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen. Für 71 322 - das entspricht einem Anstieg von 10,6 Prozent - wurden Hilfen 2022 beendet. Für 83 291 junge Menschen dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an – ein leichter Rückgang gegenüber 2021.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhalten von den jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 25 775 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 587 jungen Menschen die Beratung vorrangig gemeinsam mit der Familie statt, in 14 252 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 936 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst.

Insgesamt erhalten 18 622 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt mit einer Gesamtzahl von 19 291 in dieser Personengruppe eine Abnahme von 3,5 Prozent.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erhalten 15 311 Personen. Hier ist gegenüber dem Vorjahr kaum eine Veränderung festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgen 12 064 ambulant/ teilstationär, 3 030 in einer Einrichtung und 217 bei einer Pflegeperson.

In Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden 7 236 junge Menschen betreut (2021: 7 587 Personen). 6 259 Personen werden in einem Heim oder einer betreuten Wohnform nach § 34 erzogen (2021: 6 661 Personen).

Darüber hinaus werden 512 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) und 1 697 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) unterstützt. 4 717 erhalten Einzelbetreuung nach § 30 SGB VIII und 147 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII). 3 015 junge Menschen erhalten Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35 SGB VIII).

Über alle Hilfearten hinweg sind 56,7 Prozent, also absolut gesehen mit 47 187 Fällen mehr Jungen und junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen als 36 104 Mädchen und junge Frauen. Die Anteile der Jungen bzw. jungen Männer liegen bei den einzelnen Hilfearten zwischen 49,5 Prozent (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) und 72,8 Prozent (Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII).

Der Anstieg bei den begonnen und beendeten Hilfen 2022 ist mehrheitlich auf die Erziehungsberatungen zurückzuführen. Hier ging die Zahl der Beratungen in Präsenz während der Corona-Pandemie zurück und verlagerte sich hin zu telefonischen und digitalen Erziehungsberatungen. Diese werden aber erst seit 2022 statistisch erfasst.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Statistische Bericht „Kinder- und Jugendhilfe in Bayern 2022 (Bestellnummer: K5101C 202200)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).