Pressemitteilung

242/2019/54/K
Fürth, den 10. Oktober 2019

Mehr junge Menschen waren 2018 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Erziehungsberatungen nach wie vor die häufigste Hilfeart

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2018 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2018 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (59,3 Prozent).

Für 73 250 junge Menschen (+3,9 Prozent gegenüber 2017) wurden im Jahr 2018 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 71 329 (+2,7 Prozent) wurden Hilfen 2018 beendet und für 81 114 junge Menschen (+5,6 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 81 114 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 511 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 345 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit der Familie statt, in 11 538 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 628 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 12 327 Buben bzw. junge Männer (54,8 Prozent) und 10 184 Mädchen bzw. junge Frauen.

16 075 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (14 485) war hier eine Zunahme von elf Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 8 757 (54,5 Prozent) männlich und 7 318 weiblich.

13 782 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (12 518) eine Zunahme von zehn Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 10 258 ambulant/teilstationär, 3 395 in einer Einrichtung und 129 bei einer Pflegeperson. 9 568 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (69,4 Prozent) und 4 214 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2018 insgesamt 8 493 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2017 mit 8 573 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von einem Prozent. Von den 8 493 jungen Menschen waren 65,2 Prozent Buben bzw. junge Männer.

8 292 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, 2017 waren dies 8 005 (+3,6 Prozent). Von diesen waren 4 244 Buben bzw. junge Männer und 4 048 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.

Über alle Hilfearten hinweg waren 48 124 (59,3 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (32 990) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.

Darüber hinaus wurden 647 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29) und 2 249 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) unterstützt. 6 063 erhielten Einzelbetreuung nach § 30 und 223 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35). 2 779 junge Menschen erhielten Hilfe zur Erziehung nach § 27 (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35) SGB VIII.

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Kinder- und Jugendhilfe in Bayern 2018 - Ergebnisse zu Teil I: Erzieherische Hilfen (K5101C)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).