Pressemitteilung

248/2018/54/K
Fürth, den 28. September 2018

Fast 77 000 junge Menschen waren Ende 2017 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Auch 2017 waren Erziehungsberatungen die häufigste Hilfeart

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2017 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2017 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg waren mehr Buben bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (59,6 Prozent).

Für 70 513 junge Menschen (-0,8 Prozent gegenüber 2016) wurden im Jahr 2017 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 69 424 (+1,2 Prozent) wurden Hilfen 2017 beendet und für 76 806 junge Menschen (+1,1 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 76 806 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 22 033 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 654 jungen Menschen die Beratung vorrangig mit der Familie statt, in 10 913 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 466 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst. Betroffen waren 11 899 Buben bzw. junge Männer (54,0 Prozent) und 10 134 Mädchen bzw. junge Frauen.

14 482 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (14 187) war hier eine Zunahme von zwei Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 768 (53,6 Prozent) männlich und 6 714 weiblich.

12 518 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (12 061) eine Zunahme von 3,8 Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 9 298 ambulant/teilstationär, 3 082 in einer Einrichtung über Tag und Nacht und 138 bei einer Pflegeperson. 8 580 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (68,5 Prozent) und 3 938 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2017 insgesamt 8 573 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2016 mit 10 216 Jugendlichen bedeutet dies einen Rückgang von 16,1 Prozent. Von den 8 573 jungen Menschen waren 70,2 Prozent Buben bzw. junge Männer.

8 005 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut. Von diesen waren 4 134 Buben bzw. junge Männer und 3 871 Mädchen beziehungsweise junge Frauen. Gegenüber dem Vorjahr (8 178) Ein Rückgang von 2,1 Prozent.

Über alle Hilfearten hinweg waren 45 752 (59,6 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer als Mädchen beziehungsweise junge Frauen (31 054) auf Hilfen und Beratungen angewiesen.