Pressemitteilung

323/2023/35/N
Fürth, den 29. November 2023

Anstieg der Reallöhne in Bayern im dritten Quartal 2023 um 1,5 Prozent

Höchster Nominallohnzuwachs seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008

Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im dritten Quartal 2023 nominal durchschnittlich 6,9 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Nominallohnzuwachs in einem Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Im gleichen Zeitraum nehmen die Verbraucherpreise um 5,4 Prozent zu. Die realen Verdienste der Beschäftigten im Freistaat steigen im dritten Quartal 2023 um 1,5 Prozent. Nach insgesamt zwei Jahren mit Reallohnverlusten gibt es für die bayerischen Beschäftigten daher erstmals wieder einen Reallohngewinn. Die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie und die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die geringere Inflation tragen hierzu bei.

Höchster Nominallohnzuwachs seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008

Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung steigen in Bayern die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im dritten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 6,9 Prozent. Das ist die höchste Zunahme in einem Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Somit setzt sich die deutliche Steigerung der Nominallöhne im Freistaat seit Beginn des Jahres auch im dritten Quartal 2023 weiter fort. Im ersten und zweiten Quartal 2023 haben die nominalen Verdienste bereits um 6,1 Prozent zugelegt. Als ein Grund für die deutlichen Nominallohnzuwächse gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie zu nennen.

Im Produzierenden Gewerbe erhöhen sich die Nominallöhne im dritten Quartal 2023 mit 7,2 Prozent leicht überdurchschnittlich. Im Dienstleistungsbereich liegt die Verdienststeigerung im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres bei 6,5 Prozent.

Geringfügig Beschäftigte mit überdurchschnittlichem Anstieg der Nominallöhne

Bei Betrachtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrem Beschäftigungsumfang zeigt sich, dass geringfügig Beschäftigte mit 8,0 Prozent einen überdurchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne aufweisen. Dies lässt sich insbesondere auf die zum 1. Oktober 2022 erfolgte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro je Stunde sowie die damit einhergegangene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat zurückführen. Dagegen liegen die nominalen Lohnsteigerungen von Beschäftigten in Vollzeit und Teilzeit im dritten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal leicht unter dem Durchschnitt. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verzeichnen einen Anstieg um 6,8 Prozent und Teilzeitkräfte ein Plus von 6,4 Prozent.

Nach insgesamt zwei Jahren erstmals wieder Reallohngewinn

Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik gibt es für die Beschäftigten im Freistaat nach insgesamt zwei Jahren mit Reallohnverlusten nun erstmals wieder einen Reallohngewinn, da der Nominallohnzuwachs im dritten Quartal 2023 (+ 6,9 Prozent) über dem Anstieg der Verbraucherpreise von 5,4 Prozent liegt. Demnach steigen die realen, also preisbereinigten Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten im dritten Quartal 2023 um 1,5 Prozent gegenüber dem dritten Quartal des Vorjahres.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Maße abgebildet. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte) erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten wie beispielsweise Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird zusätzlich der Wirtschaftsabschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erfasst, sodass die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A bis S (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) abgedeckt wird.       

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 3. Quartal 2023 (Bestellnummer: N1300C 202343)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex in Kürze auch über unsere GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).

Entwicklung der Real- und Nominallöhne sowie der Verbraucherpreise in Bayern seit dem 1. Quartal 2020
Entwicklung der Real- und Nominallöhne sowie der Verbraucherpreise in Bayern seit dem 1. Quartal 2020