Gebäude- und Wohnungszählung
Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erheben. Da es in Deutschland hierzu kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen mit Wohnraum befragt.
Die Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung - kurz GWZ - dienen insbesondere für wohnungspolitische und raumplanerische Maßnahmen als wichtige Entscheidungsgrundlage auf europäischer Ebene, für Bund, Länder und Kommunen.
Musterfragebogen zur GWZ Haupterhebung (siehe Bildergalerie)
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Das Team der Gebäude- und Wohnungszählung ist für Sie telefonisch erreichbar:
0911 21552 87400
Mo – Do 7:30 – 18:00 Uhr und Fr 7:30 – 16:00 Uhr
Für Großeigentümer und Wohnungsunternehmen
Unter dem Begriff Großeigentümer werden alle in der Wohnungswirtschaft tätigen Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und kirchliche Wohnungsgesellschaften zusammengefasst, die größere (>50) Bestände an Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen im Eigentum haben bzw. verwalten. Großeigentümer haben die Möglichkeit alle abgefragten Wohnungsmerkmale gesammelt in einer Datei zu übermitteln.