Erste Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte
Den Wahltag legt die örtlich zuständige Rechtsaufsichtsbehörde fest. Diese informiert das Bayerische Landesamt für Statistik, das die Wahlergebnisse auswertet.
Die Wahlen der ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sind wegen Ablauf der sechsjährigen Amtszeit oder wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt erforderlich.
Bei den Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.