Pressemitteilung

353/2016/55/
Fürth, den 12. Dezember 2016

Gewerbesteuermessbetrag in Bayern im Jahr 2012 um 1,4 Prozent über dem Vorjahresniveau

Verarbeitendes Gewerbe trägt stark zum gesamten Steuermessbetrag bei

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde im Jahr 2012 bei den insgesamt 595 657 steuerpflichtigen Gewerbebetrieben in Bayern ein Gewerbesteuermessbetrag von 1,98 Milliarden Euro festgesetzt. Damit übertraf der von diesen Gewerbebetrieben im Jahr 2012 vereinnahmte Gewerbesteuermessbetrag den entsprechenden Vorjahreswert um 1,4 Prozent. Die Anzahl der steuerpflichtigen Gewerbebetriebe in Bayern lag dabei um 4,3 Prozent über dem Wert von 2011. Von den steuerpflichtigen Gewerbebetrieben wiesen 42,3 Prozent einen positiven Steuermessbetrag auf und leisteten somit einen Beitrag zum Gewerbesteueraufkommen. Betriebe mit dem wirtschaftlichen Schwerpunkt „Verarbeitendes Gewerbe“ trugen zu über einem Drittel (34,4 Prozent) zum gesamten Steuermessbetrag bei, gefolgt von Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit 16,6 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, belief sich der Gewerbesteuermessbetrag, der bei den in Bayern veranlagten steuerpflichtigen Gewerbebetrieben im Jahr 2012 festgesetzt wurde, auf 1,98 Milliarden Euro. Damit lag der insgesamt vom Fiskus festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag um 1,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahres.

Grundlage für den Steuermessbetrag waren die Gewerbeerträge von insgesamt 595 657 steuerpflichtigen Gewerbebetrieben, um 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2011. Der von den Betrieben erzielte Gewinn aus Gewerbebetrieb erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 1,3 Prozent, der Verlust reduzierte sich um 2,3 Prozent. Somit lässt sich der Zuwachs beim Steuermessbetrag durch die insgesamt positive Geschäftsentwicklung der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe erklären.

Über die Hälfte der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe (343 633 Betriebe bzw. 57,7 Prozent) wies jedoch einen Steuermessbetrag von Null aus. Diese Betriebe trugen somit nicht zum Gewerbesteueraufkommen bei, entweder weil sie im Jahr 2012 Verluste gemacht hatten oder ausreichend hohe Freibeträge aufwiesen.

252 024 Betriebe (bzw. 42,3 Prozent) wiesen einen positiven Steuermessbetrag aus; unter diesen erzielten 1 194 Betriebe einen Gewerbeertrag von fünf Millionen Euro oder mehr. Auf diese ertragstarken Betriebe entfiel mit rund 1,12 Milliarden Euro mehr als die Hälfte (56,4 Prozent) des gesamten in Bayern erzielten Steuermessbetrags.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet hatten 8,2 Prozent aller gewerbesteuerpflichtigen Betriebe ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt im „Verarbeitenden Gewerbe“; sie trugen mehr als ein Drittel (34,4 Prozent) zum Steuermessbetragsvolumen bei.

Danach folgten Gewerbebetriebe des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, die 5,4 Prozent aller Gewerbesteuerpflichtigen ausmachten und auf die 16,6 Prozent des Steuermessbetrages entfielen.

An dritter Stelle stand der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ mit 20,7 Prozent der steuerpflichtigen Gewerbebetriebe und einem Anteil von 14,9 Prozent am gesamten Gewerbemessbetrag.

 

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.



Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Gewerbesteuer in Bayern 2012“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).