Pressemitteilung

119/2017/52/D
Fürth, den 31. Mai 2017

Zahl der Neugründungen in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2017 weitgehend stabil

Gleichzeitig jedoch 3,1 Prozent mehr vollständige Aufgaben gewerblicher Tätigkeit

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden bei den Gewerbeämtern in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2017 insgesamt 26 268 Neugründungen und 23 728 vollständige Aufgaben gemeldet. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2016 ist die Zahl der Neugründungen damit nur um 0,7 Prozent zurückgegangen, allerdings wurden 3,8 Prozent mehr Zuzüge verzeichnet. Ebenfalls stieg die Zahl der vollständigen Aufgaben von Gewerben, hier war eine Zunahme um 3,1 Prozent zu verzeichnen. Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen erreichte der Frauenanteil im ersten Quartal des Jahres 2017 mittlerweile 37,2 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, registrierten die bayerischen Gewerbeämter im ersten Quartal des Jahres 2017 insgesamt 26 268 Neugründungen. Mit 26 448 Neugründungen wurden im Vergleichsquartal des Jahres 2016 ähnlich viele Neugründungen gezählt, deren Anzahl war damit nur um lediglich 0,7 Prozent geringer.

Die Zahl der vollständigen Aufgaben im ersten Quartal verzeichnete dagegen eine Zunahme um 3,1 Prozent und erhöhte sich zwischen den beiden ersten Quartalen der Jahre 2016 und 2017 von 23 022 auf 23 728. Allerdings stieg auch die Zahl der Zuzüge von neu angemeldeten Gewerben in Bayern um 3,8 Prozent an. Im ersten Quartal des Jahres 2016 waren noch 4 660 gegenüber aktuell 4 837 Zuzügen verzeichnet worden.

Ein Ziel der Gewerbeanzeigenstatistik ist es, einen Überblick über den Anteil an Neugründungen zu geben, die von Frauen angemeldet wurden. Besonders aussagekräftig ist der Anteil von Gründerinnen an allen neu gegründeten Einzelgewerben. Insgesamt 7 589 Einzelunternehmerinnen hatten im ersten Quartal des Jahres 2017 ein neues Gewerbe gegründet. Der Gründerinnenanteil an der Gesamtzahl der 20 401 neu gegründeten Einzelunternehmen lag damit bei 37,2 Prozent. Vor sieben Jahren, im ersten Quartal des Jahres 2010, hatte der Gründerinnenanteil an allen neu gegründeten Einzelunternehmen noch bei 35,4 Prozent gelegen und ist seitdem beständig angestiegen.

Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit deutscher Staatsangehörigkeit lag der Anteil von Gründerinnen bei 39,3 Prozent, das entsprach einer Zahl von 6 191 Neugründungen durch Frauen. Insgesamt gab es 15 744 Neugründungen von Einzelunternehmen durch deutsche Staatsangehörige. Im Jahr 2010 lag der Gründerinnenanteil in dieser Vergleichsgruppe noch bei 36,4 Prozent.

In die umgekehrte Richtung hat sich der Anteil von Gründerinnen in der Gruppe der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit entwickelt. Im Jahr 2010 bedeuteten die dort gezählten 1 597 Gründerinnen noch einen Anteil von 31,3 Prozent an allen Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Im ersten Quartal des Jahres 2017 lag dieser Anteil bei nur noch 30,0 Prozent.

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Gewerbeanzeigen in Bayern im März 2017“, Bestellnummer D1201C 201703. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).