Pressemitteilung

208/2018/41/A
Fürth, den 17. August 2018

Fast 67 000 Paare ließen sich 2017 in Bayern trauen

Der beliebtester Hochzeitstag in Bayern war im vergangenen Jahr der 07.07.2017

Im Jahr 2017 gaben sich 66 790 Paare in bayerischen Standesämtern das
Ja-Wort. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren das etwa 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr 2016. Den Tagesrekord im Jahr 2017 meldeten die bayerischen Standesämter mit 2 261 Trauungen am 07.07.2017. Das durchschnittliche Heiratsalter der Männer belief sich auf 37,6 Jahre und das der Frauen auf 34,7 Jahre. Des Weiteren wurden im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September 2017 in Bayern 814 gleichgeschlechtliche Lebenspartner-schaften begründet. Die ab dem Oktober 2017 mögliche Eheschließung zwischen Ehepartnern des gleichen Geschlechts konnte noch nicht in der Ehestatistik abgebildet werden.

Im Jahr 2017 wurden 66 790 Ehen vor bayerischen Standesämtern geschlossen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik waren das etwa 0,7 Pro-zent mehr (+466) als im Vorjahr 2016. Nach Regierungsbezirken getrennt ergab sich folgendes Bild: Die meisten Ehen 2017 wurden in Oberbayern (23 041) geschlossen, gefolgt von Schwaben (10 307), Mittelfranken (8 886), Unterfranken (6 766), Nieder-bayern (6 381), der Oberpfalz (5 916) und Oberfranken (5 493).

Der beliebteste Hochzeitstag 2017 war der 07.07.2017, an welchem in Bayern 2 261 Trauungen vollzogen wurden. Darüber hinaus war der Juli 2017 mit 10 008 Eheschließungen in Summe auch der bevorzugteste Heiratsmonat, gefolgt von Juni (7 810) und August (7 347). Im Schnitt waren die Männer 37,6 Jahre und die Frauen 34,7 Jahre alt, als sie sich das „Ja“-Wort gaben.

Im Zeitraum zwischen Anfang Januar und Ende September 2017 wurden in Bayern ebenfalls 814 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet. Die Begründungen setzten sich aus 419 weiblichen und 395 männlichen Paaren zusammen. Mit Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes zum 01.10.2017 war es nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft vor einem deutschen Standesamt zu begründen. Daher erstreckt sich der Erfassungszeitraum in der amtlichen Statistik für das Berichtsjahr 2017 nur von Januar bis September und nicht über die gesamten zwölf Monate. Die ab dem 01.10.2017 in Bayern geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen konnten in der Ehestatistik des Berichtsjahres 2017 noch nicht abgebildet werden.

Entscheidend für die regionale Zuordnung der geschlossenen Ehen und begründeten Lebenspartnerschaften ist der Sitz des beurkundenden Standesamtes und nicht der Wohnort der Ehepartner bzw. Lebenspartner.