Pressemitteilung

154/2019/55/L
Fürth, den 2. Juli 2019

3,1 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente in Bayern im Jahr 2015

89,0 Prozent des gesamten Rentenvolumens unterlagen dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips

Im Jahr 2015 wurden an 3,1 Millionen Personen mit Wohnsitz in Bayern
Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente ausbezahlt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen weiter mitteilt, beliefen sich die damit verbundenen Gesamtrentenleistungen auf insgesamt 39,7 Milliarden Euro. Der mit 89,0 Prozent (bzw. 35,3 Milliarden Euro) weit überwiegende Anteil der Rentenleistungen unterlag dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips. Die Ertragswertbesteuerung betraf 9,2 Prozent (bzw. 3,6 Milliarden Euro) des gesamten Rentenvolumens, und nur 1,8 Prozent (bzw. 731,8 Millionen Euro) unterlagen der vollen nachgelagerten Besteuerung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, wurden im Jahr 2015 Renten an insgesamt 3,1 Millionen Personen in Bayern ausbezahlt. Die Gesamtrentenleistungen beliefen sich auf 39,7 Milliarden Euro. 89,0 Prozent bzw. 35,3 Milliarden Euro dieser Rentenleistungen unterlagen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips; hierzu gehören insbesondere die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dem Ansatz der Ertragswertbesteuerung unterlagen 9,2 Prozent (bzw. 3,6 Milliarden Euro) der Rentenleistungen; dieses Besteuerungsverfahren gilt im Grundsatz für Renten, deren Beiträge in der Ansparphase steuerlich nicht gefördert und die somit aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wurden. Renten, die der vollen nachgelagerten Besteuerung durch Einkommensteuer unterlagen, hatten einen Anteil von lediglich 1,8 Prozent bzw. 731,8 Millionen Euro; hierbei handelt es sich um Renten, deren Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden (z. B. Riesterrente).

Durch das Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt. Wesentlich bei der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Hierfür werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, entsprechend sind die Leistungen erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt dabei, welcher Anteil der Renteneinkünfte zu versteuern ist, wobei dieser Anteil umso höher liegt, je später der Rentenbeginn ist.

Die dargestellten vorläufigen Ergebnisse stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen, die erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 verfügbar ist und zukünftig jährlich veröffentlicht wird. Eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse findet sich unter: www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.