Pressemitteilung

86/2020/35/N
Fürth, den 31. März 2020

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Bayern im Jahr 2019 bei 23 Prozent

Unbereinigter Gender Pay Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt gesunken

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik verdienten Frauen im Jahr 2019 in Bayern 23 Prozent weniger als Männer. Nachdem der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 2015 unverändert bei 24 Prozent lag, ist er im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt gesunken. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke war im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (20 Prozent) um drei Prozentpunkte höher.

Am 17. März 2020 wurde in Deutschland zur Teilnahme am Equal Pay Day, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, aufgerufen. Dieser steht rein rechnerisch für den Tag, bis zu dem Frauen theoretisch unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt werden. Da die geschlechts-spezifische Lohnlücke in Bayern drei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt liegt, haben Frauen in Bayern theoretisch bis zum 28. März 2020 unentgeltlich gearbeitet.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, verdienten Frauen in Bayern im Jahr 2019 durchschnittlich 18,31 Euro pro Stunde (ohne Sonderzahlungen), Männer hingegen erhielten einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 23,79 Euro. Somit lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen im Vergleich zu den Männern um 23 Prozent niedriger. Bei diesem Ergebnis handelt es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap, da Unterschiede hinsichtlich der beruflichen Qualifikation, Berufswahl und Berufserfahrung nicht herausgerechnet wurden.

Im Jahr 2019 ist der unbereinigte Gender Pay Gap – nachdem er seit dem Jahr 2015 unverändert bei 24 Prozent lag – um einen Prozentpunkt gesunken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker gestiegen ist als der Bruttostundenlohn der Männer (4,0 Prozent gegenüber 2,5 Prozent). Bundesweit verdienten im Jahr 2019 sowohl Frauen mit 17,72 Euro als auch Männer mit 22,16 Euro pro Stunde im Durchschnitt weniger als Frauen und Männer in Bayern.

Gemäß der Definition von Eurostat werden in die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftsabschnitte und Unternehmensgrößen einbezogen, ausgenommen die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Private Haushalte mit Hauspersonal“ und „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“ sowie Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Basis für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung. Die Verdienststrukturerhebung wird im Abstand von vier Jahren (zuletzt 2018) durchgeführt. Diese Ergebnisse werden mit den Werten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben für 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 zum Gender Pay Gap sind vorläufig. Sobald die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 vorliegen, werden die Zahlen ab 2015 neu berechnet.

Das Datum des Equal Pay Day berechnet sich in Deutschland nach folgender Formel: 365 Tage mal statistisch ermitteltem Verdienstunterschied. Der Equal Pay Day für das Jahr 2020 wurde aus dem Verdienstunterschied im Jahr 2018 berechnet.