Pressemitteilung

270/2020/55/L
Fürth, den 9. Oktober 2020

2,63 Millionen Personen in Bayern im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten im Jahr 2019 Rentenleistungen

Die durchschnittliche Rentenzahlung pro Person für das Jahr 2019 betrug 15 552 Euro

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2019 an insgesamt 2,63 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Bayern, die 65 Jahre oder älter waren, Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente ausbezahlt. Wie sich auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen weiter ergibt, betrug die durchschnittliche Höhe der bezogenen Bruttojahresleistungen pro Person im Alter von 65 Jahren oder mehr dabei 15 552 Euro. Der weit überwiegende Teil dieser Rentenbeziehenden (95,2 Prozent der Männer und 98,4 Prozent der Frauen) bezog Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug pro Person 13 708 Euro, wobei sich dieser Wert bei männlichen Rentenbeziehern auf 15 666 Euro und bei den Rentenbezieherinnen auf 12 262 Euro belief.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der vorläufigen Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen mitteilt, wurden im Jahr 2019 an insgesamt 2,63 Millionen Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr mit Wohnsitz in Bayern insgesamt rund 40,94 Milliarden Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Pro Rentenempfängerin bzw. Rentenempfänger sind das im Durchschnitt 15 552 Euro, wobei männliche Rentenbezieher mit 17 803 Euro durchschnittlich höhere Leistungen erhielten als Rentenbezieherinnen mit 13 834 Euro.

95,2 Prozent der männlichen und 98,4 Prozent der weiblichen Rentenempfänger im Alter von 65 Jahren oder mehr erhielten dabei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der dabei bezogenen Bruttojahresleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich auf 15 666 Euro je Rentenempfänger und auf 12 262 Euro je Rentenempfängerin. 6,4 Prozent der männlichen und 6,1 Prozent der weiblichen Rentenbezieher bezogen Leistungen aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, mit durchschnittlichen Bruttojahresleistungen in Höhe von 5 884 bzw. 5 034 Euro. Nur 2,3 Prozent der Rentner und 1,2 Prozent der Rentnerinnen in der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen; hier betrugen die ausgezahlten durchschnittlichen Bruttojahresleistungen 29 498 Euro bei den Männern bzw. 20 092 Euro bei den Frauen. Alle diese Arten der Rentenleistungen zählen zu der sogenannten Basisversorgung und unterliegen dabei dem Besteuerungsansatz des Kohortenprinzips.

36,1 Prozent der Rentenempfänger und 31,2 Prozent der Rentenempfängerinnen der genannten Altersgruppe bezogen Leistungen aus privaten Rentenversicherungen oder aus betrieblicher Altersversorgung. Diese Arten von Rentenleistungen unterliegen dem Ansatz der vollen nachgelagerten Besteuerung oder der Ertragswertbesteuerung, abhängig davon, ob sie in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden oder nicht. Die durchschnittliche Höhe der Bruttoleistungen aus diesen Zusatzversorgungen belief sich auf 4 929 Euro für das Jahr 2019 bei den Männern und auf 3 907 Euro bei den Frauen.

Bei diesen Zahlenwerten ist jeweils zu beachten, dass ein und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren Rentenarten Leistungen für das Jahr 2019 bezogen haben kann.
 

Die dargestellten vorläufigen Ergebnisse stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen, die erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 veröffentlicht wurde.

Eine tabellarische Darstellung der Ergebnisse findet sich unter: www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern
 

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen liegt seit dem Veranlagungsjahr 2015 vor und wird jährlich veröffentlicht. Die Grundgesamtheit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen bilden alle Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, die im Grundsatz der Besteuerung unterliegen. Es handelt sich dabei v. a. um Altersrenten, Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Nicht einbezogen sind Renten, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung). Ebenfalls nicht im Datenbestand enthalten sind Beamtenpensionen und Versorgungsleistungen aufgrund einer Direktzusage und aus einer Unterstützungskasse, da diese einkommensteuerlich zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen.

Im Rahmen der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen kann für jeden Rentenbezieher bzw. für jede Rentenbezieherin abgebildet werden, wie viele Renten er bzw. sie erhält, und in welcher Höhe. Für die Zukunft ist zudem eine verknüpfte Darstellung mit Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik geplant.

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde der Übergang von der vorgelagerten auf eine nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten beschlossen. Ab 2040 werden somit gesetzliche Renten vollumfänglich in der Auszahlungsphase besteuert werden. In der Übergangsphase werden Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.