Pressemitteilung

193/2021/02/Z
Fürth, den 9. Juli 2021

Wie heißt das Zauberwort? KALA HET DIWAI oder der „Baum der Wissbegier“ wird eingeweiht

Einladung zur Vernissage am 13. Juli 2021 in Fürth

Das Bayerische Landesamt für Statistik veranstaltet am 13. Juli 2021 eine Vernissage zur Einweihung von KALA HET DIWAI im Innenhof der Dienststelle Fürth. Das Künstlerduo Böhler & Orendt wird den „Baum der Wissbegier“ präsentieren und das Geheimnis um das Innenleben von KALA HET DIWAI lüften.

Die Verlagerung des Bayerischen Landesamts von München nach Fürth ist schon seit Ende 2019 abgeschlossen. Seit der Fertigstellung der letzten Baumaßnahmen ragt das Kunstwerk KALA HET DIWAI über fünfeinhalb Meter im Innenhof des Landesamts empor. Im Rahmen des Kultursommers soll das Kunstwerk bei einer Vernissage am 13. Juli 2021 präsentiert werden.

Matthias Böhler und Christian Orendt (in der Region zuletzt vertreten in den Ausstellungen „Was Wenn...?“, 2020, Neues Museum Nürnberg, und „Zeichen der Zukunft“ (aktuell im Germanischen Nationalmuseum), http://www.boehler-orendt.com/b_et_o.html werden ihr künstlerisches Konzept vorstellen und erzählen, wie das interaktive Kunstwerk den besonderen institutionellen Kontext des Landesamts für Statistik reflektiert. KALA HET DIWAI konfrontiert sie mit schwierigen Fragen verschiedener Art, deren Gemeinsamkeit ist, dass sie mit statistischen Mitteln nicht zu beantworten sind. Das Geheimnis liegt im Hohlraum des Bauminneren und wird durch ein Zauberwort aktiviert.

Medienvertreter und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Vernissage herzlich eingeladen

am Dienstag, den 13. Juli 2021, von 16:00-18:00 Uhr
im Innenhof des Bayerischen Landesamts für Statistik,
Nürnberger Straße 95,
90762 Fürth


Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

-       Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens Montag, den 12. Juli 2021 bis 12:00 Uhr an presse@statistik.bayern.de an. Die Teilnahme ist begrenzt.
-       Für das gesamte Gebäude und im Innenhof gilt die Verpflichtung, eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht einzuhalten ist.
-       Die geltenden Abstandsregeln und Auflagen zum Infektionsschutz sind einzuhalten.
-       Externe müssen sich beim Betreten des Gebäudes an der Pforte anmelden und eine unterschriebene „Erklärung über den Gesundheitszustand zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ abgeben.