Pressemitteilung

88/2021/52/D
Fürth, den 6. April 2021

Neugründungen in Bayern im Februar 2021 weiter auf ansteigendem Kurs

Deutlich zunehmender Anteil der Nebenerwerbsgründungen

Im Februar 2021 wurden bei den Gewerbeämtern in Bayern insgesamt 12 176 Gewerbe angemeldet, davon waren 9 766 Neugründungen. Zeitgleich wurden 7 928 Gewerbe abgemeldet, davon 5 680 vollständige Aufgaben. Der Anteil von Neugründungen im Nebenerwerb lag weiterhin auf einem hohen Niveau von 65,1 Prozent und damit um 7,5 Prozentpunkte höher als noch im Februar 2020. Im Gegenzug verringerte sich der Anteil bei den Betriebsgründungen jedoch kaum. Bayernweit wurden 1 837 Betriebsgründungen gezählt, 129 mehr als noch im Vorjahr.

Im Februar 2021 meldeten die bayerischen Gewerbeämter insgesamt 12 176 Gewerbeanmeldungen und 7 928 Abmeldungen von Gewerben. Von diesen waren 9 766 Neugründungen und 5 680 vollständige Aufgaben von Gewerbebetrieben. Gegenüber dem Januar 2021 nahm die Zahl der Neugründungen damit um 6,7 Prozent zu. Die Zahl der Neugründungen erhöhte sich auch gegenüber dem Februar des Vorjahres (damals 8 331) und nahm gegenüber diesem sogar um 17,2 Prozent zu.

65,1 Prozent der Neugründungen entfielen auf Nebenerwerbsgründungen. Im Januar 2021 hatte deren Anteil bei ähnlich hohen 65,9 Prozent gelegen, im vergleichbaren Februar des Vorjahres fiel der Anteil der Nebenerwerbsgründungen noch um 7,5 Prozentpunkte geringer aus und lag damals bei nur 57,6 Prozent.

Auffällig ist, dass sich der Anteil von Betriebsgründungen an der Zahl der neu gegründeten Gewerbe hingegen kaum verringert hat. Im Februar 2021 waren 18,8 Prozent der Neugründungen sogenannte Betriebsgründungen. Während im Februar 2020 nur 1 708 Betriebsgründungen registriert und auch im Februar 2019 lediglich 1 752 Betriebsgründungen in Bayern gezählt wurden, stieg deren Zahl im Februar 2021 auf einen Wert von 1 837 Betriebsgründungen. Als Betriebsgründungen gelten Neugründungen, bei denen aufgrund der Rahmenbedingungen bei der Anmeldung des Gewerbes bereits von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung ausgegangen werden kann.

Dass Corona Betriebsgründungen fördere, wäre vor allem in den kreisfreien Städten und den Landkreisen, die dem städtischen Raum[1] zuzurechnen sind, zutreffend. Im Februar 2019 und im Februar 2020 lag der Anteil der Betriebsgründungen an den Neugründungen im städtischen Raum gleichbleibend bei über 22,0 Prozent (2019: 22,8 Prozent, 2020: 22,3 Prozent), im ländlichen Raum erreichte dieser Anteil immerhin noch etwa 19,0 Prozent (2019: 19,3 Prozent, 2020: 18,6 Prozent). Der Anteil der Betriebsgründungen an den Neugründungen im städtischen Raum verharrte im Februar 2021 bei 21,8 Prozent sehr nah am Wert des Zeitraums vor Beginn der Corona-Pandemie. Er ging im ländlichen Raum dagegen auf 16,0 Prozent zurück.
 

Hinweis:

[1] entsprechend der siedlungsstrukturellen Kreistypen

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in Kalenderwoche 14/2021 erscheinende Statistische Bericht „Gewerbeanzeigen in Bayern im Februar 2021“, Bestellnummer D1201C 202012. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).