Pressemitteilung

092/2022/55/L
Fürth, den 29. März 2022

Feststellung der Einkünfte für 222 589 Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2017 in Bayern

1,51 Millionen Beteiligte mit insgesamt 41,05 Milliarden Euro Einkünften

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die Finanzämter im Freistaat im Jahr 2017 für 222 589 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor. Diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden  hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,05 Milliarden Euro ermittelt. Das entspricht 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 79,0 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe der Einkünfte, die jedoch nur bei 0,5 Prozent der Fälle fünf Millionen Euro oder mehr betrug. 72,4 Prozent bzw. 29,70 Milliarden Euro der von Personen- gesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl aller Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,2 Prozent) bestand aus zwei Beteiligten. Insgesamt wurden 1,51 Millionen Beteiligte erfasst.

Fürth/Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2017 für 222 589 Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z. B. Grundstücksgemeinschaften) im Freistaat gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2016: +2,4 Prozent). Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 41,05 Milliarden Euro ermittelt. Das entspricht 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

175 878 bzw. 79,0 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe der Einkünfte von zusammen 46,02 Milliarden Euro. Die verbleibenden 46 711 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten in der Summe negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 4,97 Milliarden Euro.

Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,5 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften. Ihr Anteil an der Gesamtsumme der Einkünfte betrug jedoch 61,0 Prozent. 72,4 Prozent (bzw. 29,70 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften stammten aus gewerblicher Tätigkeit und 13,0 Prozent (bzw. 5,35 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.

Die Mehrzahl der Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,2 Prozent) bestand 2017 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,4 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,4 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,51 Millionen Beteiligte erfasst.

Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.

Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2017 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die zurzeit Aktuellsten.

Hinweis:

Aufgrund langer Veranlagungszeiträume liegen die endgültigen Ergebnisse für das Jahr 2017 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die zurzeit Aktuellsten.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 13 erscheinende Statistische Bericht „Einkommen der Personengesellschaften/Gemeinschaften in Bayern 2017 (Bestellnummer: L4500C 201700)“. Der Bericht kann im Internet als Datei kostenlos unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Balkendiagramm zu den durchschnittlichen Einkünften nach Einkunftsarten