Pressemitteilung

130/2022/56/F
Fürth, den 12. Mai 2022

21 493 Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern im ersten Quartal 2022 erteilt

Anstieg um 6,7 Prozent verglichen mit Vorjahresquartal

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, werden von Januar bis März 2022 in Bayern 21 493 Wohnungen zum Bau genehmigt. Die Genehmigungsfreistellungen sind hier inkludiert. Das entspricht einer Steigerung um 6,7 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2021. Hierbei steigt die Zahl der Wohnungsbaufreigaben in neuen Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen in Bayern im ersten Quartal 2022 um 41,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Dagegen gehen die Baufreigaben für neue Einfamilienhäuser um ein Viertel zurück. Für die kreisfreien Städte - ausgenommen die acht Großstädte - ist das Genehmigungsvolumen im ersten Quartal 2022 um gut die Hälfte größer als vor Jahresfrist. Mittelfranken, Oberfranken, Niederbayern und die Oberpfalz verzeichnen von Januar bis März 2022 mehr genehmigte Wohnungen als im Vorjahrszeitraum. Hingegen sind die entsprechenden Zahlen für Schwaben, Oberbayern und Unterfranken rückläufig.

Fürth/Schweinfurt. Nach den Ergebnissen der Statistik der Baugenehmigungen wird in den Berichtsmonaten Januar bis März 2022 in Bayern der Bau von 21 493 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bewilligt. Die Genehmigungsfreistellungsverfahren sind hier eingeschlossen. Damit steigen die Wohnungsbaufreigaben um 1 359 Wohnungen bzw. 6,7 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2021. Mit 18 424 Wohnungen und einem Anteil aller genehmigten Wohnungen von 85,7 Prozent entstehen die meisten Wohnungen durch den Neubau von Wohngebäuden. Das Wohnungsbaugenehmigungsvolumen in neuen Wohngebäuden steigt dabei um 1 018 Wohnungen bzw. 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Wohnungsbaufreigaben in neuen Wohngebäuden genauer betrachtet, zeigt eine unterschiedliche Entwicklung. Von Januar bis März 2022 wird bayernweit die Freigabe für 4 748 Einfamilienhäuser erteilt. Das sind rund ein Viertel weniger als im Vorjahreszeitraum. In neuen Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen (Mehrfamilienhäuser) beläuft sich die Zahl der im ersten Quartal 2022 in Bayern genehmigten Wohnungen auf 10 920. Dieser Wert liegt um 3 221 Wohnungen bzw. 41,8 Prozent höher als vor Jahresfrist.

Die kreisfreien Städte in Bayern verzeichnen bei den Wohnungsbaugenehmigungen im ersten Quartal 2022 ein Plus von 16,5 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Für die kreisfreien Städte, Großstädte ausgenommen, beträgt die Steigerungsrate 51,5 Prozent. In den acht Großstädten sind es 9,5 Prozent mehr genehmigte Wohnungen zum Bau. Das Wohnungsbaugenehmigungsvolumen in den bayerischen Landkreisen steigt um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Auf der Ebene der Regierungsbezirke steigt die Zahl der von Januar bis März 2022 bewilligten Wohnungen in Mittelfranken, Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz im Vergleich zum ersten Quartal 2021.

Die jeweiligen Zuwachsraten: 63,6 Prozent beziehungsweise 26,0 Prozent, 9,8 Prozent und 5,9 Prozent. Dagegen ist die Zahl der Wohnungsbaufreigaben in den ersten drei Monaten 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum für Schwaben, Oberbayern und Unterfranken rückläufig. Die jeweiligen Veränderungsraten betragen -1,9 Prozent, -4,0 Prozent sowie -13,4 Prozent.

Hinweis:

Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in Kalenderwoche 22/2022 erscheinende Statistische Bericht „Baugenehmigungen in Bayern im März 2022“ (Bestellnummer: F2101C 202203)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).