Pressemitteilung
Fürth, den 23. Dezember 2025
Weihnachten im Kreise der Liebsten
Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2024 zu Familien mit Kindern und Alleinlebenden
Ergebnisse des Mikrozensus 2024 zeigen, dass es in Bayern rund 1,9 Millionen Familien mit Kindern gibt. Die rund 2,2 Millionen minderjährigen Kinder in Bayern machen 17 Prozent der Bevölkerung aus. Davon leben 87 Prozent in Paarfamilien – bei Kleinkindern liegt dieser Anteil sogar bei 95 Prozent. 289 000 minderjährige Kinder wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. Insgesamt teilen sich 71 Prozent der bayerischen Kinder das Zuhause mit mindestens einem Geschwisterkind.
Die Alleinlebenden in Bayern machen dagegen mit steigender Zahl seit 2009 rund 20 Prozent der Bevölkerung aus.
Fürth. Es heißt, Weihnachten sei traditionell das Fest der Familie. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik zu den bevorstehenden Feiertagen mitteilt, gibt es in Bayern im Jahr 2024 insgesamt 1,9 Mio. Familien mit Kindern. In vier von fünf Familien (79 Prozent,1,5 Mio. Familien) lebt ein Paar zusammen mit Kindern. Jede fünfte Familie besteht hingegen aus einer alleinerziehenden Person und Kindern (21 Prozent, 0,4 Mio. Familien). Diese Verteilung ist im 15-Jahres-Vergleich stabil:
Im Jahr 2009 teilten sich die gut 1,9 Mio. Familien auf in 80 Prozent Paarfamilien und 20 Prozent Alleinerziehende. Unter Paargemeinschaften werden sowohl verheiratete als auch unverheiratete und gemischt geschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare verstanden.
17 Prozent der bayerischen Bevölkerung sind minderjährige Kinder
Insgesamt gibt es in Bayern im Jahr 2024 gut 3,2 Mio. Kinder, rund 2,2 Mio. davon sind unter 18 Jahre alt. Der Großteil der minderjährigen Kinder wächst in Paarfamilien auf (87 Prozent).
Noch häufiger handelt es sich um Paarfamilien, wenn die Kinder besonders klein sind: 95 Prozent bzw. 341 000 Kleinkinder unter drei Jahren leben in einer Familie mit einem Paar, rund fünf Prozent bzw. 19 000 Kleinkinder leben mit nur einem Elternteil zusammen. Insgesamt bilden 13 Prozent der minderjährigen Kinder (289 000) zusammen mit einem alleinerziehenden Elternteil eine Familie.
71 Prozent der bayerischen Kinder haben Geschwister
Über 70 Prozent aller bayerischer Kinder wachsen mit mindestens einem Geschwisterkind auf: Jedes zweite Kind (47 Prozent) hat einen Bruder oder eine Schwester, rund jedes vierte (24 Prozent) wächst mit zwei oder mehr Geschwisterkindern in der Familie heran. Im Vergleich zu 2009 hat sich dies nicht verändert: Bereits vor 15 Jahren lebten 46 Prozent der Kinder mit einem und 24 Prozent mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen. Kinder von Alleinerziehenden sind im Jahr 2024 häufiger ohne Geschwister (49 Prozent). Rund 36 Prozent der Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten lebt mit einem Geschwisterkind zusammen, rund 15 Prozent haben zwei oder mehr Geschwister.
Mehr Alleinlebende in Bayern
Mit knapp 2,7 Mio. Personen lebt im Jahr 2024 jede fünfte Person in Bayern allein.
Im 15-Jahres-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden in Bayern von 18 auf 20 Prozent leicht gestiegen. Im Jahr 2009 wohnten gut 2,2 Mio. Menschen allein. Obwohl Männer und Frauen im Schnitt etwa gleich häufig zu den Alleinlebenden zählen, unterscheiden sich die Gruppen im Alter: Während im Alter unter 35 Jahren die Männer häufiger zu den Alleinlebenden zählen, sind die älteren Alleinlebenden häufig Frauen. Rund 559 000 Personen ab 75 Jahren wohnen im Jahr 2024 allein – davon sind über drei Viertel (76 Prozent) weiblich.
Weitere Informationen zu Alleinlebenden finden Sie in der am 19.05.2025 veröffentlichten Pressemitteilung, aufrufbar unter folgendem Link:
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html
Hinweise:
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht:
„Haushalte und Familien in Bayern - Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2024“ (Bestellnummer: A6214C 202400).
Download als .pdf unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Kinder sind Personen, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Familiale Beziehungen, die über den Haushalt hinausgehen, werden im Mikrozensus nicht berücksichtigt.
Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 gesetzlich verpflichtenden, repräsentativen Befragung von Haushalten in Deutschland. Jährlich wird rund ein Prozent der Bevölkerung zum Mikrozensus befragt. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG).
Durch die Auskünfte der Befragten liegen belastbare statistische Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Der Mikrozensus umfasst ein Kernfrageprogramm, dass jeder zufällig ausgewählte Haushalt beantworten muss. Darüber hinaus sind in den Mikrozensus weitere Erhebungsteile zu spezifischen Themenfeldern integriert, die nur einem Teil der ausgewählten Haushalte gestellt werden.
Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 grundlegend neugestaltet. Neben Veränderungen am Fragenprogramm wurde auch die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind aus den beschriebenen Gründen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar
