Das Vertrauen der Mitbürger ist uns wichtig!

Der Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim Zensus, wie auch bei allen amtlichen statistischen Erhebungen, höchste Priorität. Bürgerinnen und Bürger, deren Daten wir erheben und verarbeiten, können sich darauf verlassen, dass diese Informationen keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Auch gegenüber anderen Behörden gilt das Prinzip der Einbahnstraße. Das bedeutet zum Beispiel, dass aufgrund der durch den Zensus gewonnenen Erkenntnisse keine Korrekturen bei den Einwohnermeldeämtern oder den Grundsteuerstellen vorgenommen werden dürfen.

Organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen

Sachkundige Begleitung und Überprüfung

Verschwiegenheit

Löschvorschriften

Statistische Geheimhaltung

Betroffenenrechte nach der DS-GVO