Pressemitteilung

215/2017/52/D
Fürth, den 31. August 2017

Insolvenzverfahren in Bayern im ersten Halbjahr 2017 rückläufig

Spürbarer Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzverfahren

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im ersten Halbjahr 2017 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 6 564 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 307 Unternehmens- und 3 616 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem ersten Halbjahr 2016 sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 3,2 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen um 9,5 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (72,6 Prozent bzw. 949 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,4 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren reduzierte sich damit um 1,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2016. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 524 738 Euro, womit dieser Wert leicht über dem des ersten Halbjahres 2016 liegt (516 676 Euro). Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 50 429 Euro, während sie im ersten Halbjahr des Vorjahres noch 56 307 Euro betragen hatte.

Insgesamt 6 564 Insolvenzverfahren wurden im ersten Halbjahr 2017 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 1 307 Unternehmensinsolvenzen und 3 616 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 um 6,1 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf die um 9,5 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag um 3,2 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert.

Die restlichen 1 641 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich auch hier ein Rückgang (-0,4 Prozent).

Von den insgesamt 1 307 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden 72,6 Prozent bzw. 949 Verfahren eröffnet; 358 Verfahren bzw. 27,4 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 524 738 Euro und lagen damit etwas über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (516 676 Euro).

Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die im ersten Halbjahr des Jahres 2017 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 7 247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im entsprechenden Vorjahreszeitraum 4 934 Beschäftigte und somit fast ein Drittel weniger von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren.

Knapp die Hälfte der insolventen Unternehmen (49,6 Prozent) war zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags jünger als 8 Jahre; etwas über ein Fünftel (21,3 Prozent) der Unternehmen konnten sich nur bis zu drei Jahre lang im Markt halten, bevor sie Insolvenz beantragen mussten.

Von den 3 616 im ersten Halbjahr 2017 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 98,0 Prozent (bzw. 3 545 Verfahren) eröffnet, in 1,8 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf insgesamt 182,4 Millionen Euro und lagen damit um 19,0 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Pro beantragtem Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 50 429 Euro und lagen damit um 10,4 Prozent unter dem Vergleichswert des ersten Halbjahres 2016.

 

Beantragte Insolvenzverfahren in Bayern im ersten Halbjahr 2017