Pressemitteilung

123/2018/55/L
Fürth, den 29. Mai 2018

Unternehmensumsätze 2016 übersteigen zum zweitem Mal in Folge die Billionen-Euro-Grenze

30,5 Prozent der Umsätze aus Lieferungen und Leistungen wurden von den 72 Umsatzmilliardären vorangemeldet

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2016 in Bayern 610 922 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) weiter ergibt, stieg die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen somit gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent. Die genannten Unternehmen erzielten einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,04 Billionen Euro (+3,0 Prozent). Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2016 auf 27,52 Milliarden Euro (+7,1 Prozent ggü. Vorjahr).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2016 insgesamt 610 922 Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dies sind 0,4 Prozent bzw. 2 686 mehr als im Jahr 2015. Die im Jahr 2016 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,04 Billionen Euro und übertrafen damit den entsprechenden Vorjahreswert um 3,0 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug, ähnlich wie im Vorjahr, rund 1,7 Millionen Euro.

318,43 Milliarden Euro Umsatz wurden von den 72 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen diese mit einem Anteil von 30,5 Prozent zu den gemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Betrachtet man die Rechtsform, so wurde der größte Umsatzanteil (58,4 Prozent bzw. 608,67 Milliarden Euro) von den 99 288 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet, gefolgt von den Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 25,3 Prozent (bzw. 264,31 Milliarden Euro), den Einzelunternehmen (mit 11,1 Prozent bzw. 115,66 Milliarden Euro) und sonstigen Rechtsformen (mit 5,2 Prozent bzw. 54,01 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichtsjahr 97,67 Milliarden Euro (+5,5 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,14 Billionen Euro (+3,2 Prozent gegenüber 2015). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2016 bei 27,52 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 1,81 Milliarden Euro bzw. um 7,1 Prozent.

Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 17 500 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht L4100C „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen) in Bayern im Jahr 2016“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).