Pressemitteilung

157/2018/54/K
Fürth, den 26. Juni 2018

4 421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Unbegleitete Einreise aus dem Ausland stellte dabei mit 1 653 Kindern und Jugendlichen auch 2017 den häufigsten Anlass dar

In Bayern wurden im Jahr 2017 insgesamt 4 421 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 62 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2017 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland in 1 653 Fällen.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 4 421 Fälle, was einem Minus von 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6 730) entspricht. Betroffen waren insgesamt 2 723 Jungen und 1 698 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 653 Fälle) war der Anlass die unbegleitete Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Gegenüber dem Vor-jahr (3 869 Fälle) war hier ein Rückgang von 57 Prozent zu verzeichnen.

Der zweithäufigste Anlass (1 361 Fälle) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils.

Von den 4 421 Maßnahmen wurden 519 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3 902 Fällen lag eine Gefährdung vor. 64 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

3 145 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutz-maßnahme in einer Einrichtung untergebracht (71 Prozent), 238 in einer betreuten Wohnform (5 Prozent) und 1 038 lebten bei einer geeigneten Person (24 Prozent).

Vorläufige Schutzmaßnahmen ind en Regierungsbezierken Bayerns 2016 und 2017