Pressemitteilung

257/2018/55/L
Fürth, den 10. Oktober 2018

7,85 Milliarden Euro steuerrelevantes Vermögen 2017 vererbt oder verschenkt

1,39 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Freistaat Bayern

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2017 insgesamt 1,39 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schen-kungsteuer festgesetzt; dies sind 17,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 7,85 Milliarden Euro. 78,6 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 21 489 veranlagten Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften). Daneben wurden 6 566 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.

Die bayerischen Finanzämter setzten im Jahr 2017 insgesamt 1,39 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 17,1 Prozent bzw. 287,6 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden 28 055 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2017 erfasst, dies sind 10,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Vererbt bzw. verschenkt wurde dabei ein Vermögenswert von 13,67 Milliarden Euro (-20,4 Prozent ggü. 2016). Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen, -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 7,85 Milliarden Euro (-14,2 Prozent ggü. 2016) zur Steuerfestsetzung.

78,6 Prozent (bzw. 1,09 Milliarden Euro) der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse). Die 21 489 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 5,04 Milliarden Euro an. Daneben wurden 6 566 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 2,81 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 297,7 Millionen Euro.

Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 0,6 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von 5 Millionen Euro oder mehr. Mit einem Anteil von 27,0 Prozent waren sie jedoch maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates beteiligt.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liegt jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und ist entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2017, d. h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Erben und Schenken in Bayern 2017 (L4600C 201700)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).