Pressemitteilung

267/2018/55/A
Fürth, den 19. Oktober 2018

Kosten der bayerischen Krankenhäuser auch 2017 weiter gestiegen

Gesamtkosten bei 16,4 Milliarden Euro – Personalkosten sind größter Posten

Die Gesamtkosten der bayerischen Krankenhäuser lagen im Jahr 2017 bei 16,4 Milliarden Euro, was einer Zunahme um 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Größter Ausgabeposten waren dabei die Personalkosten mit  10,0 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, betrugen die Kosten für die rein stationäre Krankenversorgung 14,2 Milliarden Euro. Jeder Behandlungsfall kostete 2017 durchschnittlich 4 753 Euro, ein Berechnungs- bzw. Belegungstag im Durchschnitt 661 Euro.

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser in Bayern betrugen im Jahr 2017 insgesamt 16,4 Milliarden Euro. Das waren rund 610 Millionen Euro oder 3,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Den mit Abstand größten Ausgabeposten – 61,0 Prozent der Gesamtausgaben – stellten dabei nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik die Personalkosten mit 10 Milliarden Euro dar. Die Sachkosten betrugen rund 6,0 Milliarden Euro und machten damit 36,3 Prozent der Ausgaben der bayerischen Krankenhäuser aus.

In den Gesamtkosten sind auch Ausgaben für nichtstationäre Leistungen wie z.B. Ambulanzen und die wissenschaftliche Forschung und Lehre enthalten. Die Kosten der rein stationären Krankenhausversorgung (bereinigte Kosten), die sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergeben, beliefen sich im Berichtsjahr auf 14,2 Milliarden Euro (Vorjahreswert: 13,7 Milliarden Euro).

Je Behandlungsfall betrugen die durchschnittlichen stationären Krankenhauskosten (bezogen auf die bereinigten Kosten) 4 753 Euro, ein Berechnungs- bzw. Belegungstag kostete 661 Euro.

Diese Angaben gehen aus der jährlich erhobenen Statistik über den Kostennachweis der Krankenhäuser hervor. Ein Vergleich zwischen Berichtsjahren ist erst ab dem Jahr 2002 sinnvoll, da in den Jahren 1996 bis einschließlich 2001 die Erhebung dem Nettoprinzip entsprach (die Nettokosten enthielten keine Kosten für nichtstationäre Leistungen der Krankenhäuser). Seit 2002 gilt jedoch das Bruttokostenprinzip.

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Krankenhausstatistik - Grunddaten, Diagnosen und Kostennachweis 2017“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail
(vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Kosten der Krankenhäuser