Pressemitteilung

52/2018/55/L
Fürth, den 9. März 2018

Verarbeitendes Gewerbe erbringt in Bayern am meisten Körperschaftsteuer

5,74 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden 2013 in Bayern insgesamt festgesetzt

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde in Bayern im Jahr 2013 bei insgesamt 207 895 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 33,35 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 27,78 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 5,74 Milliarden Euro.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 207 895 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2013 körperschaftsteuerpflichtig. Diese erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 33,35 Milliarden Euro. Die Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen, welches sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen, ergibt.

In 2013 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 27,78 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 5,74 Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ wies mit 33,5 Prozent den höchsten Anteil an der Summe des Gesamtbetrages der Einkünfte aus, dicht gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ mit 28,6 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgte dann erst der Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 8,8 Prozent. Lediglich 6,0 Prozent entfielen auf den Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“; der Abschnitt „Information und Kommunikation“ lag bei 5,0 Prozent.

Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte je Unternehmen betrug insgesamt 160 440 Euro. Diese Verhältniszahl lag bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 863 510 Euro und mit 500 495 Euro im Verarbeitenden Gewerbe deutlich höher.

Weit mehr als die Hälfte (57,7 Prozent) der insgesamt in Bayern festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel in Summe auf die beiden Wirtschaftsabschnitte „Verarbeitendes Gewerbe“ (30,2 Prozent) und „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (27,5 Prozent), gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ mit 9,1 Prozent, der „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 7,4 Prozent sowie dem Wirtschaftsabschnitt „Information und Kommunikation“ mit 5,2 Prozent.

 

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.
 
Weitere Ergebnisse können im Internet unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/steuern kostenlos abgerufen werden.