Pressemitteilung

01/2019/14/EuW/B-VII
Fürth, den 8. April 2019

Europawahl am 26. Mai 2019

40 Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel in Bayern

Bei der Europawahl am 26. Mai 2019 können sich die Wählerinnen und Wähler in Bayern bei der Stimmabgabe unter 40 Wahlvorschlägen entscheiden. Dabei handelt es sich um eine „Liste für den Freistaat Bayern“ und 39 „Gemein-same Listen für alle Länder“.

Nachdem der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2019 die gegen die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Wahlvorschlägen eingelegten Beschwerden zurückgewiesen hat, stehen die Wahlvorschläge für die Europawahl am 26. Mai 2019 nun endgültig fest. Wie der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mitteilt, werden die Wählerinnen und Wähler in Bayern ihren Wahlentscheid unter 40 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen treffen können. Die CSU tritt mit einer „Liste für den Freistaat Bayern“ an; bei den weiteren 39 Wahlvorschlägen handelt es sich um „Gemeinsame Listen für alle Länder“.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich gemäß § 15 Abs. 3 Europawahlgesetz in den einzelnen Ländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Eu-ropäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.

Weitere Informationen rund um die Europawahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen) entnommen werden.

 

Für den Stimmzettel in Bayern ergibt sich folgende Reihenfolge:

Für den Stimmzettel in Bayern ergibt sich folgende Reihenfolge
© Bayerisches Landesamt für Statistik