Pressemitteilung

120/2019/52/D
Fürth, den 3. Juni 2019

Zahl der Neugründungen in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2019 angestiegen

Gleichzeitig ein Rückgang von 2,5 Prozent bei den vollständigen Aufgaben gewerblicher Tätigkeit

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden bei den Gewerbeämtern in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2019 insgesamt 25 747 Neugründungen und 21 464 vollständige Aufgaben gemeldet. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2018 ist die Zahl der Neugründungen damit um 4,7 Prozent gestiegen, die Zuzüge blieben jedoch mit einem Anstieg von 0,4 Prozent nahezu unverändert. Gleichzeitig sank dagegen die Zahl der vollständigen Aufgaben von Gewerben, hier war ein Rückgang um 2,5 Prozent zu verzeichnen. Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen erreichte der Frauenanteil im ersten Quartal des Jahres 2019 mittlerweile 37,7 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, registrierten die bayerischen Gewerbeämter im ersten Quartal des Jahres 2019 insgesamt 25 747 Neugründungen. Somit erhöhte sich die Anzahl der Neugründungen um 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal 2018, in welchem noch 24 586 Neugründungen gezählt wurden. Allerdings blieb die Zahl der Zuzüge von neu angemeldeten Gewerben in Bayern mit einem Anstieg von 0,4 Prozent nahezu unverändert. Im ersten Quartal des Jahres 2018 waren nur 4 571 gegenüber aktuell 4 590 Zuzügen verzeichnet worden. Die Zahl der vollständigen Aufgaben im ersten Quartal 2019 verzeichnete dagegen einen Rückgang um 2,5 Prozent und verringerte sich zwischen den beiden ersten Quartalen der Jahre 2018 und 2019 von 22 011 auf 21 464.

Ein Ziel der Gewerbeanzeigenstatistik ist es, einen Überblick über den Anteil an Neugründungen zu geben, die von Frauen angemeldet wurden. Besonders aussagekräftig ist der Anteil von Gründerinnen an allen neu gegründeten Einzelgewerben. Insgesamt 7 539 Einzelunternehmerinnen hatten im ersten Quartal des Jahres 2019 ein neues Gewerbe gegründet. Der Gründerinnenanteil an der Gesamtzahl der 20 011 neu gegründeten Einzelunternehmen lag damit bei 37,7 Prozent. Damit ist der Anteil der Gründerinnen an den neu gegründeten Einzelunternehmen im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres (36,8 Prozent) leicht gestiegen.

Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit deutscher Staatsangehörigkeit lag der Anteil von Gründerinnen bei 40,4 Prozent, das entsprach einer Zahl von 6 156 Neugründungen durch Frauen. Insgesamt gab es 15 239 Neugründungen von Einzelunternehmen durch deutsche Staatsangehörige.

Damit liegt der Gründerinnenanteil an Neugründungen durch deutsche Staatsbürger leicht über dem des ersten Quartals der beiden Vorjahre 2017 (39,3 Prozent) und 2018 (39,8 Prozent). In die gleiche Richtung hat sich der Anteil von Gründerinnen in der Gruppe der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit entwickelt. Während die Gründerinnen im ersten Quartal des Vorjahres 2018 einen Anteil von 27,3 Prozent an den Neugründungen durch Gewerbetreibende nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ausmachten, lag dieser Anteil im ersten Quartal des Jahres 2019 bei 29,0 Prozent. Somit wurden 1 383 der Neugründungen von Einzelunternehmen durch ausländische Staatsbürger von weiblichen Gewerbetreibenden angemeldet.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Gewerbeanzeigen in Bayern im März 2019“ (Bestellnummer D1201C 201903). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).