Pressemitteilung

58/2019/55/L
Fürth, den 19. März 2019

6,63 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden 2014 in Bayern insgesamt festgesetzt

Zuwachs um 15,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr – Verarbeitendes Gewerbe erbringt größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2014 bei insgesamt 213 025 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 37,41 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 32,35 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 6,63 Milliarden Euro, das waren 15,4 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 213 025 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2014 körperschaftsteuerpflichtig. Diese erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 37,41 Milliarden Euro (+12,2 Prozent gegenüber 2013). Die Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen, welches sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen, ergibt. In 2014 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 32,35 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 6,63 Milliarden Euro, welche den entsprechenden Vorjahreswert um 15,4 Prozent überstieg.

Der mit 35,9 Prozent bzw. 2,38 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“, gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 22,8 Prozent bzw. 1,51 Milliarden Euro. Den drittgrößten Anteil mit 8,8 Prozent (bzw. 580,3 Millionen Euro) trug der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ bei, während der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ 7,3 Prozent (bzw. 482,2 Millionen Euro) ausmachte.

Der Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ erzielte dabei eine Steigerungsrate in Bezug auf die gezahlte Körperschaftsteuer von 37,2 Prozent im Vergleich zu 2013, während im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ ein entsprechender Rückgang  von 4,3 Prozent zu verzeichnen war. In den Bereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ bzw. „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ waren jeweils Steigerungsraten bei der gezahlten Körperschaftsteuer in Höhe von 10,8 bzw. 12,9 Prozent zu verzeichnen.


Hinweis:

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.