Pressemitteilung

91/2019/55/L
Fürth, den 29. April 2019

Unternehmensumsätze 2017 übersteigen zum dritten Mal in Folge die Billionen-Euro-Grenze

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen der Unternehmen um 4,3 Prozent über dem Vorjahresniveau

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es im Jahr 2017 in Bayern 610 746 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wie sich aus den Ergebnissen der jährlichen Statistik über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter ergibt, blieb die Anzahl der steuerpflichtigen Unternehmen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant (-176 steuerpflichtige Unternehmen). Die genannten Unternehmen erzielten im Berichtsjahr 2017 einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,09 Billionen Euro (+ 4,8 Prozent). Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beliefen sich im Jahr 2017 auf 28,70 Milliarden Euro (+ 4,3 Prozent ggü. dem Vorjahr).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) mitteilt, waren in Bayern im Jahr 2017 insgesamt 610 746 Unternehmen  umsatzsteuerpflichtig, dies sind 176 weniger als im Jahr 2016. Die in 2017 angemeldeten steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 1,09 Billionen Euro und übertrafen damit den entsprechenden Vorjahreswert um 4,8 Prozent. Der durchschnittliche steuerbare Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug rund 1,8 Millionen Euro.

333,19 Milliarden Euro Umsatz wurde von den 76 Umsatzmilliardären erwirtschaftet. Damit trugen sie mit einen Anteil von 30,5 Prozent zu den angemeldeten Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen bei.

Bezogen auf die Rechtsform wurde der mit 59,3 Prozent (bzw. 648,00 Milliarden) größte Anteil der angemeldeten Umsätze von den 101 217 Kapitalgesellschaften erwirtschaftet. Es folgten die 82 308 Personengesellschaften mit einem Umsatzanteil von 24,6 Prozent (bzw. 269,3 Milliarden Euro) und die 411 569 Einzelunternehmen mit einem Umsatzanteil von 10,8 Prozent (bzw. 118,1 Milliarden Euro).

Berechnungsgrundlage für die abzuführenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen im Berichtsjahr 108,00 Milliarden Euro (+10,6 Prozent); die steuerbaren Umsätze beliefen sich somit insgesamt auf 1,20 Billionen Euro (+5,3 Prozent gegenüber 2016). Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2017 bei 28,70 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 1,18 Milliarden Euro bzw. um 4,3 Prozent.


Die Umsatzsteuerstatistik weist alle Unternehmen nach, die einen Jahresumsatz von über 17 500 Euro erzielten, und die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abzugeben hatten. Erhebungsgrundlage bilden die jährlich von der bayerischen Finanzverwaltung übermittelten Daten aus den Voranmeldungen der Umsatzsteuerpflichtigen.

Detaillierte Kreisergebnisse zur Umsatzsteuerstatistik finden Sie in Kürze auch im GENESIS Online-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht L4100C „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen) in Bayern im Jahr 2017“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).